Rückforderung

Hallo zusammen,
Kunde Sorglos bezahlt eine Dienstleistungsrechnung an Verkäufer Glücklich. Nach einigen Wochen stellt Sorglos aufgrund der Auskunft seines Freundes Schlau fest, dass die vom Verkäufer zugrundegelegte Anspruchsgrundlage für die Rechnung nicht existiert. Sorglos hätte aufgrund der Dienstleistungsart die Rechnung nicht in dieser Höhe, sondern einen wesentlich (ca. 30% des Ursprungswertes) niedrigeren Betrag bezahlen müssen.
Frage 1:
Hat Kunde Glücklich glücklich grundsätzlich als Verbraucher ein Rückforderungsrecht?
Frage 2:
Wenn ja, welche Fristen sind einzuhalten (Verjährung)?

PS (nicht relevant, nur zur Erläuterung): Verkäufer Glücklich beruft sich auf eine angebliche mündliche Vereinbarung und Anspruchsgrundlage zur Höhe der Dienstleistungsvergütung, Kunde Sorglos bestreitet diese Anspruchsgrundlage und hat hierfür Zeugen.

Danke im Voraus und Gruß
Der Franke

Nicht der Kunde, sondern der Dienstleister muss die Vereinbarung über ein höheres Entgelt nachweisen; ansonsten kommt es gem. § 612 II BGB auf die übliche Vergütung an. Wenn der Kunde sogar den Gegenbeweis erbringen kann, umso besser.

Zu viel gezahltes Geld kann natürlich zurückfordert werden und zwar gem. § 812 I BGB.

Levay

Erstmal Danke.

Nicht der Kunde, sondern der Dienstleister muss die
Vereinbarung über ein höheres Entgelt nachweisen; ansonsten
kommt es gem. § 612 II BGB auf die übliche Vergütung an.
Wenn der Kunde sogar den Gegenbeweis erbringen kann, umso besser.

Dies versucht der Kunde zur Zeit zu klären.

Zu viel gezahltes Geld kann natürlich zurückfordert werden und
zwar gem. § 812 I BGB.

Sind Fristen zu beachten? Die obige Klärung hat der Kunde noch nicht durch, deshalb vorsichtshalber … ?

Gruß
Der Franke

Drei Jahre Verjährungsfrist.

Levay

Drei Jahre Verjährungsfrist.

Ich sehe schon, wie sich Sorglos zurücklehnt.

Thnxs
Der Franke