von wieviel Jahren zurück darf das Finanzamt eine Rückforderung von zuviel gezahlter Pendlerpauschale zurück fordern, da es festgestellt
hat, das seit ca. 4 Jahren zuviele Arbeitstage angegeben wurden. Zum Beispiel wenn statt die Pauschale für 5 Tage Woche die Pauschale für 6 Tage Woche in den Erklärungen geltend gemacht wurden? Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5 Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur mehr ein stundenausgleich sind ?! Arbeitszeitprotokolle oder ähnliches gibt es nicht!!
von wieviel Jahren zurück darf das Finanzamt eine
Rückforderung von zuviel gezahlter Pendlerpauschale zurück
fordern,
kommt drauf an-ist Vorsatz im Spiel (Steuerhinterziehung) 10 Jahre…
Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5
Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in
der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur
mehr ein stundenausgleich sind ?!
Dann wurde ohl auch nur 5 Tage gefahren-also können auch nur 5 Tage/Woche angegeben werden!
Werden trotzdem 6 Tage/Woche angegeben ist das schon hart an der Steuerhinterziehung…
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Bitte, auch wenn die sicher nicht dem Wunsch entspricht…
von wieviel Jahren zurück darf das Finanzamt eine
Rückforderung von zuviel gezahlter Pendlerpauschale zurück
fordern,
kommt drauf an-ist Vorsatz im Spiel (Steuerhinterziehung) 10
Jahre…
Vorsatz war nicht im Spiel. Eine 5 Tage Woche bestand eigentlich nur max 2x im Monat. In anderen Monaten auch mal gar nicht. Die 6 Tage-Woche entsprach der Regel. Also, dass ganze ohne Vorsatz. Wie sieht es dann aus ??
Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5
Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in
der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur
mehr ein stundenausgleich sind ?!
Dann wurde ohl auch nur 5 Tage gefahren-also können auch nur 5
Tage/Woche angegeben werden!
Werden trotzdem 6 Tage/Woche angegeben ist das schon hart an
der Steuerhinterziehung…
wie bereits geschrieben, die 5 Tage-Woche waren viellecht gerade mal 10-12 im Jahr. Gibt es vielleicht so eine Art „Mehrheitspauschale“ also man ist mehr 6 Tage in der Woche gefahren als 5 Tage in der Woche ? Einen genauen Arbeitszeitnachweis gibt es nicht da keine elektronische Stempeluhr oder ähnliches existiert ?!
Ach ja, und was passiert mit denen die 6 Wochen oder länger im Jahr krank sind und trotzdem die entsprechenden Pauschalen (der Urlaub ist von den Pauschalen ja wohl mit abgedeckt) abrechenen. Das ist doch dann eher Steuerhinterziehung oder ?
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Bitte, auch wenn die sicher nicht dem Wunsch entspricht…
Vorsatz war nicht im Spiel. Eine 5 Tage Woche bestand
eigentlich nur max 2x im Monat. In anderen Monaten auch mal
gar nicht. Die 6 Tage-Woche entsprach der Regel. Also, dass
ganze ohne Vorsatz. Wie sieht es dann aus ??
Dann sollten Finanzamt und Bürger genauer rechnen. Gesagt wird pauschal: mit ständiger 6-Tage-Arbeitswoche sind es 280 Tage, bei 5-Tage-Arbeitswoche sind es 230 Tage. Wenn also in 12 Wochen von einer 5-Tage-AW ausgegagen werden muss und in den restlichen 34 Wochen von einer 6-Tage-AW dann sind es bei mir 264 Arbeitstage (34 * 6 + 12 * 5). Und die sollte auch das Finanzamt rausbekommen …
Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5
Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in
der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur
mehr ein stundenausgleich sind ?!
nein, auch ein Finanzamt muss „logisch“ und korrekt sein.
wie bereits geschrieben, die 5 Tage-Woche waren viellecht
gerade mal 10-12 im Jahr. Gibt es vielleicht so eine Art
„Mehrheitspauschale“ also man ist mehr 6 Tage in der Woche
gefahren als 5 Tage in der Woche ? Einen genauen
Arbeitszeitnachweis gibt es nicht da keine elektronische
Stempeluhr oder ähnliches existiert ?!
kurze Bestätigung vom Arbeitgeber dürfte genügen aus der hervor geht dass der Bürger eben eine regelmäßige 6-Tage-AW hat, in 12 Wochen jedoch nur an 5 Tagen gearbeitet wurde …
Ach ja, und was passiert mit denen die 6 Wochen oder länger im
Jahr krank sind und trotzdem die entsprechenden Pauschalen
(der Urlaub ist von den Pauschalen ja wohl mit abgedeckt)
abrechenen. Das ist doch dann eher Steuerhinterziehung oder ?
keine Sorge, auch das Finanzamt kann rechnen. Wenn jemand 6 Monate krank ist kann er nun mal keine „230 Arbeitstage“ gefahren sein …