Rückforderungen vom Finanzamt

Mal eine Frage:

von wieviel Jahren zurück darf das Finanzamt eine Rückforderung von zuviel gezahlter Pendlerpauschale zurück fordern, da es festgestellt
hat, das seit ca. 4 Jahren zuviele Arbeitstage angegeben wurden. Zum Beispiel wenn statt die Pauschale für 5 Tage Woche die Pauschale für 6 Tage Woche in den Erklärungen geltend gemacht wurden? Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5 Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur mehr ein stundenausgleich sind ?! Arbeitszeitprotokolle oder ähnliches gibt es nicht!!

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Mal eine Frage:

von wieviel Jahren zurück darf das Finanzamt eine
Rückforderung von zuviel gezahlter Pendlerpauschale zurück
fordern,

kommt drauf an-ist Vorsatz im Spiel (Steuerhinterziehung) 10 Jahre…

Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5
Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in
der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur
mehr ein stundenausgleich sind ?!

Dann wurde ohl auch nur 5 Tage gefahren-also können auch nur 5 Tage/Woche angegeben werden!
Werden trotzdem 6 Tage/Woche angegeben ist das schon hart an der Steuerhinterziehung…

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Bitte, auch wenn die sicher nicht dem Wunsch entspricht…

Guten Tag,

Mal eine Frage:

von wieviel Jahren zurück darf das Finanzamt eine
Rückforderung von zuviel gezahlter Pendlerpauschale zurück
fordern,

kommt drauf an-ist Vorsatz im Spiel (Steuerhinterziehung) 10
Jahre…

Vorsatz war nicht im Spiel. Eine 5 Tage Woche bestand eigentlich nur max 2x im Monat. In anderen Monaten auch mal gar nicht. Die 6 Tage-Woche entsprach der Regel. Also, dass ganze ohne Vorsatz. Wie sieht es dann aus ??

Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5
Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in
der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur
mehr ein stundenausgleich sind ?!

Dann wurde ohl auch nur 5 Tage gefahren-also können auch nur 5
Tage/Woche angegeben werden!
Werden trotzdem 6 Tage/Woche angegeben ist das schon hart an
der Steuerhinterziehung…

wie bereits geschrieben, die 5 Tage-Woche waren viellecht gerade mal 10-12 im Jahr. Gibt es vielleicht so eine Art „Mehrheitspauschale“ also man ist mehr 6 Tage in der Woche gefahren als 5 Tage in der Woche ? Einen genauen Arbeitszeitnachweis gibt es nicht da keine elektronische Stempeluhr oder ähnliches existiert ?!

Ach ja, und was passiert mit denen die 6 Wochen oder länger im Jahr krank sind und trotzdem die entsprechenden Pauschalen (der Urlaub ist von den Pauschalen ja wohl mit abgedeckt) abrechenen. Das ist doch dann eher Steuerhinterziehung oder ?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Bitte, auch wenn die sicher nicht dem Wunsch entspricht…

Danke, man muß es halt nehmen wie es kommt :smile:

Guten Tag,

Moin moin

Vorsatz war nicht im Spiel. Eine 5 Tage Woche bestand
eigentlich nur max 2x im Monat. In anderen Monaten auch mal
gar nicht. Die 6 Tage-Woche entsprach der Regel. Also, dass
ganze ohne Vorsatz. Wie sieht es dann aus ??

Dann sollten Finanzamt und Bürger genauer rechnen. Gesagt wird pauschal: mit ständiger 6-Tage-Arbeitswoche sind es 280 Tage, bei 5-Tage-Arbeitswoche sind es 230 Tage. Wenn also in 12 Wochen von einer 5-Tage-AW ausgegagen werden muss und in den restlichen 34 Wochen von einer 6-Tage-AW dann sind es bei mir 264 Arbeitstage (34 * 6 + 12 * 5). Und die sollte auch das Finanzamt rausbekommen …

Kann das Fina einfach behaupten, dass die 5
Tagewoche berechnet werden muss, wenn hauptsächlich 6 Tage in
der Woche gearbeitet werden muß und die 5 Tage eigentlich nur
mehr ein stundenausgleich sind ?!

nein, auch ein Finanzamt muss „logisch“ und korrekt sein.

wie bereits geschrieben, die 5 Tage-Woche waren viellecht
gerade mal 10-12 im Jahr. Gibt es vielleicht so eine Art
„Mehrheitspauschale“ also man ist mehr 6 Tage in der Woche
gefahren als 5 Tage in der Woche ? Einen genauen
Arbeitszeitnachweis gibt es nicht da keine elektronische
Stempeluhr oder ähnliches existiert ?!

kurze Bestätigung vom Arbeitgeber dürfte genügen aus der hervor geht dass der Bürger eben eine regelmäßige 6-Tage-AW hat, in 12 Wochen jedoch nur an 5 Tagen gearbeitet wurde …

Ach ja, und was passiert mit denen die 6 Wochen oder länger im
Jahr krank sind und trotzdem die entsprechenden Pauschalen
(der Urlaub ist von den Pauschalen ja wohl mit abgedeckt)
abrechenen. Das ist doch dann eher Steuerhinterziehung oder ?

keine Sorge, auch das Finanzamt kann rechnen. Wenn jemand 6 Monate krank ist kann er nun mal keine „230 Arbeitstage“ gefahren sein …

LG Tobias

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