Die Beihilfe hat nach eigenen Recherchen festgestellt , daß zu Unrecht gezahlte Beträge geleistet hat . ( Betrug )
Die zu Unrecht erhaltenen Beträge haben sie zu einem bestimmten Datum mit einem Rückforderungsbescheid zur Zahlung aufgefordert.Gegen diesen Bescheid hätte Widerspruch eingelegt werden können. Es wurde aber weder von der einen Seite noch von der anderen Seite Widerspruch eingelegt. Auch wurde die Rückforderung nicht unter , Vorbehalt " eingefordert . Die Rüchzahlung ist erfolgt .
Trotz der Rückzahlung hat die Beihilfe Anzeig erstattet. Aus der Prüfung der Staatsanwaltschaft kam ein sehr viel höherer Betrag heraus. Meine Frage: Muß dieser von der Staatsanwaltschaft ermittelte Betrag dann trotzdem bezahlt werden ?
soweit einigermaßen verständlich, wurde wohl seitens der Beihilfestelle eine Betrugsanzeige erstattet. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Betrag x ermittelt hat, heißt das wohl, dass auch ein Urteil ergeht/ergehen wird. Darin sollte dann auch stehen, was konkret zu zahlen ist.
die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben keinen Einfluss auf evtl. Rückzahlungsforderungen der Beihilfe; dies liegt auch gar nicht in der Macht einer Staatsanwaltschaft; die StaA hat lediglich im Betrugsermittlungsverfahren einen höheren Schaden errechnet als in der Rückforderung geltend gemacht wurde.
Die vermeintliche Schadenshöhe von der StaA ist ggf. Grundlage eines Strafbefehls oder des Antrages auf Zulassung des Verfahrens vor Gericht.