Rückforderungsfrist für ein gewährtes Darlehen

Eine Frau gewährte ihrem Lebensabschnittsgefährten im Jahr 1998 im Hinblick auf eine gemeinsame Zukunft ein Darlehen über 15.000 DM für die Eröffnung einer therapeutischen Praxis. Die Partnerschaft ist geplatzt. Hat sie im Jahr 2010 noch ein Recht auf die Rückforderung des Geldes? Eine Erschwernis bei diesem Fall könnte sein, dass sie als Begleittext für die Überweisung des Darlehens an ihren Partner nichts weiter geschrieben hat als „Praxis Investition“. Ein Darlehensvertrag existiert nicht. Kann sie ihr Geld dennoch zurückfordern?

Danke, Sina

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Anspruch auf Rückzahlung erst mit der Kündigung des Darlehens. Darum kann vorher auch keine Verjährung eintreten.

Der Rest sind Beweisfragen. Im Zweifelsfall, das heißt, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen bestreitet und von einer Schenkung spricht, trägt die Darlehensgeberin die Beweislast.

Man könnte den Überweisungskommentar „Investition Praxis“ auch als Erwerb eines Anteils an der (hypothetischen) Praxis betrachten. Dann wäre natürlich ob die Frage ob die Praxis zwischenzeitlich Pleite ist (>Geld weg) oder sich um Faktoren vergrößert hat (>Gewinn).

Aber erstmal reden und ggf. mit rechtlichen Konsequenzen drohen würde ich in so einem Fall. Falls das nichts bringt müsste vielleicht doch ein Profi (Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht) ran.