wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen will, macht es dann nicht Sinn, vorher mit dem Hausarzt über seine Krankenakte zu sprechen?
Mir scheint das irgendwie sehr schwammig, dass man vor Vertragsabschluss „aus dem Kopf“ angeben soll, was man für Krankheiten hat bzw. vielleicht mal gehabt haben könnte.
Soweit ich gelesen habe, kann der Versicherer bei Berufsunfähigkeit die Zahlung verweigern, wenn er beim Hausarzt irgendwelche Hinweise findet, dass hier schon eine Vorerkrankung vorgelegen haben könnte, die nicht bei Abschluss angegeben wurde.
Ist es legitim mit dem Hausarzt vorher zu sprechen? Alles andere scheint mir grob fahrlässig! Man zahlt doch nicht jahrelang Versichungsbeiträge um im Falle eines Falles dann Opfer seiner eigenen Gedächtnisleistung zu werden.
Bin für jede Info und Hinweise dankbar.
Viele Grüße
Birgit
wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen
will, macht es dann nicht Sinn, vorher mit dem Hausarzt über
seine Krankenakte zu sprechen?
Ja.
Mir scheint das irgendwie sehr schwammig, dass man vor
Vertragsabschluss „aus dem Kopf“ angeben soll, was man für
Krankheiten hat bzw. vielleicht mal gehabt haben könnte.
Soweit ich gelesen habe, kann der Versicherer bei
Berufsunfähigkeit die Zahlung verweigern, wenn er beim
Hausarzt irgendwelche Hinweise findet, dass hier schon eine
Vorerkrankung vorgelegen haben könnte, die nicht bei Abschluss
angegeben wurde.
Einige Gesellschaften leben recht üppig davon, nicht bezahlen zu müssen, weil bei Antragstellung Vorerkrankungen verschwiegen wurden wobei auch der eine oder andere Versicherungsvertreter Vorerkrankungen nicht aufgeschrieben hat, weil er um seine Provision fürchtet.
Ist es legitim mit dem Hausarzt vorher zu sprechen? Alles
andere scheint mir grob fahrlässig! Man zahlt doch nicht
jahrelang Versichungsbeiträge um im Falle eines Falles dann
Opfer seiner eigenen Gedächtnisleistung zu werden.
Sie können auch von der Gesellschaft sich ein „Untersuchungsbogen“ (heißt vermutlich anders) geben lassen, gehen damit zum Arzt, der füllt aus und untersucht und dann ist man auf der „sicheren Seite“.
o.k, aber die Aussage des Arztes entbindet einen nicht davon, trotzdem selbst alles korrekt anzugeben. Denn es könnte ja sein, dass man auch mal bei einem anderen Arzt war.
Vielleicht bin ich hier auch noch nicht richtig informiert…
man muss doch vor Abschluss einer BU Angaben bezüglich irgendwelcher Vorerkrankungen machen. Aber wer sagt, was eine Vorerkrankung ist und wann es nur ein Gang zum Arzt war, weil es mal im Knie gezwickt hat? Man will ja generell korrekte Angaben machen. Und der Hausarzt sollte ja am ehesten einschätzen können, ob das zwickende Knie von vor 3 Jahren „meldepflichtig“ ist.
Ich frage mich, wie man hier zu einer möglichst ehrlichen und realistischen Einschätzung kommt, um nicht am Schluss umsonst jahrzehntelang Beiträge gezahlt zu haben.
Solange nicht jeder Mensch eine Chipkarte mit verbindlichen und umfassenden Inhalten zu sämtlichen Arztbesuchen mit sich trägt, scheint es mir zum Teil Glückssache zu sein, ob ein Versicherer im Fall der Fälle zahlt.
Vielleicht bin ich hier auch noch nicht richtig informiert…
man muss doch vor Abschluss einer BU Angaben bezüglich
irgendwelcher Vorerkrankungen machen. Aber wer sagt, was eine
Vorerkrankung ist und wann es nur ein Gang zum Arzt war, weil
es mal im Knie gezwickt hat? Man will ja generell korrekte
Angaben machen. Und der Hausarzt sollte ja am ehesten
einschätzen können, ob das zwickende Knie von vor 3 Jahren
„meldepflichtig“ ist.
Ich frage mich, wie man hier zu einer möglichst ehrlichen und
realistischen Einschätzung kommt, um nicht am Schluss umsonst
jahrzehntelang Beiträge gezahlt zu haben.
Umsonst zahlt man die Beiträge nicht; es gibt aber eine „gesetzliche Regelung“ dahingehend, dass evtl. nicht mitgeteilte Vorerkrankungen nach Ablauf einer zeitlichen Frist offenbar keine Rolle mehr spielt. Da müssten sich einmal die zahlreichen Vers.vertreter hier zu Wort melden. Ich hab aber morgen spätestens um 10.00h exakte Auskünfte div. Gesellschaften, poste dann,…
Frage: Waren Sie in den letzten 5 Jahren in ärztlicher Behandlung?
Antwort: Ja (mit Aufstellung der Besuche) oder Nein.
Ich würde nicht auf die Idee kommen zu überlegen ob das „zwicken im Knie“ nun angegeben werden muss oder nicht. Da gibt es nur eine Antwort: ES MUSS. Um ganz sicher zu gehen sollte jeder Schnupfen, jede Mandelentzündung und jedes andere Wehwehchen angegeben werden.
Und wenn davon gesprochen wird, dass einige Gesellschaften üppig davon leben nicht zahlen zu müssen, sind in erster Linie die Versicherten in der Pflicht, da diese die gestellten Fragen nicht ordnungsgemäß beantwortet haben.
Ok, das sehe ich eigentlich genauso. Wenn man wegen jedem Wehwehchen zum Arzt geht, dann kommt da halt einiges zusammen. Und um die Aufstellung dann so lückenlos wie möglich zu machen, kann eine Rücksprache beim Hausarzt wohl nicht schaden.