Hallo liebe Community,
habe eine kurze Rückfrage.
Wenn ich kommenden Montag, also am 20.01.2014 kündige. So endet mein Arbeitsverhätlnis zum 28.02.2014?! Richtig?
Und ich könnte am 01.03.14 woanders beginnen?
Danke für eure Antworten
Hallo liebe Community,
habe eine kurze Rückfrage.
Wenn ich kommenden Montag, also am 20.01.2014 kündige. So endet mein Arbeitsverhätlnis zum 28.02.2014?! Richtig?
Und ich könnte am 01.03.14 woanders beginnen?
Danke für eure Antworten
Hallo,
ja, falls Du nichts anderes in Deinem Arbeitsvertrag stehen hast gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, d.h. 4 Wochen zum 15. oder 1. eines Monats.
LG
Besten Dank
Tolle Glaskugel !!!
Hallo,
Hallo,
ja, falls Du nichts anderes in Deinem Arbeitsvertrag stehen
hast gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, d.h. 4 Wochen zum
15. oder 1. eines Monats.
Ohne jegliche Aussagen im UP über arbeitsvertragliche oder evtl. geltende tarifvertragliche Regelungen und ohne Kenntnis der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses ist die Aussage nicht viel mehr als Spekulation, mit der man den UP ganz schön in die Irre führen kann.
LG
Kopfschüttelnd