Rückfrage zur:Externen Prüfungung zur Bürokauffrau

Hallo liebe Experten/innen :smile:

1)Ich würde gerne schnellst möglich die externen Prüfung zur Bürokauffrau ablegen. Und möchte gerne wissen, wie viel Zeit ich konkret nachweisen muss. Alles was ich lese ist doch etwas schwammig formuliert. In der Regeln wird von 4,5 Jahren berufsgerecht nachzuweisender Tätigkeit gesprochen. Aber wenn man wohl in der Lage ist anderweitig nachzuweisen, sich die benötigten Kenntnisse angeeignet zu haben kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Ich habe Abi gemacht. Im Anschluss 4 Semester BWL, danach Lehramt Studium mit dem Teilgebiet der Wirt-schaftslehre/Poltik

Hi Rebecca,

willkommen in den Wirren des deutschen Ausbildungssystems. Dein Abi wird dir nicht angerechnet. Ich denke die 4 Semester BWL ohne Abschluss werden auch schwierig als berufsgerecht anerkannt werden, da du ja anscheinend in dem Beruf ja noch gar nicht gearbeitet hast. Du also viel theoretisches Wissen hast, aber dieses in der Praxis in einem Betrieb noch nie angewendet wurde.
Berufsgerecht bedeutet für mich eigentlich das Arbeiten in einem Büro für 4,5 Jahre mit Kundenkontakt etc.
Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei deiner IHK anrufen und fragen bzw. einen Termin für ein Gespräch machen. Die Sachbearbeiter haben solche Fälle dutzendweise pro Jahr und beraten dich gern.

Hallo Rebecca,

in solchen Sachen bin ich leider nicht firm. Der Werdegang scheint mir sehr gut. Für die Prüfung halte ich dir die Daumen.

Liebe Grüße

Hallöchen,
ja willkommen :smile: genauso ist es! Herzlichen Dank für die Rückantwort!

Naja, dass mir was von BWL nichts angerechnet wird habe ich mir schon gedacht. Aber das abgeschlossene Lehramt-Grundstudium in Wirtschaftslehre (Hauptstudium kann ich mir voraussichtlich auch bescheinigen lassen!)dachte ich ist ein anderer Schuh???

Beim Arbeitsamt hat man mir geraten einfach mal einen Antrag auf Prüfungszulassung zu stellen und so habe ich mal alle Nachweise (Arbeitszeugnisse, Studiumsbelege, Arbeitsverträge) kopiert und werd das dann mal mit einem Begleitschreiben hinschicken. Vielleicht kommt da ja was bei rum. Zumindest wäre ja schon mal gut zu wissen, ob und wieviel Arbeitszeit ich noch nachweisen muss um zur Prüfung zu dürfen. Und ob ein Prüfungsvorbereitungskurs verpflichtend ist (ist ja auch recht teuer!).

Danke für den Fingerzeig! :smile:
Gruß
Rebecca

Lieben Dank fürs Bemühen und Daumen drücken, wenn´s soweit ist :smile: