Rückführung des Versorgungsausgleichs

Liebe/-r Experte/-in,

im Jahr 2009 wurde ich geschieden und habe einen Versorgungsausgleich zugunsten meiner Ehefrau machen müssen. In 2011 ist meine Ex-Frau plötzlich verstorben.
Sie hatte noch keinerlei Rente bezogen, so dass ich nun auf Antrag bei der gesetzl. Rentenversicherung meinen Versorgungsanteil wieder zurückerhalte.-

Anders bei meiner Zusatzversorgung (BVK). Auch dort stellte ich einen Antrag auf Rückführung (mit Hinweis auf Genehmigung durch die ges. Vers.), aber der Antrag wurde mit Verweis auf das neue Gesetz zur privaten Versicherung (in Kraft getreten 2009) abgelehnt.

Ich habe Rechtsberatung gesucht und mir wurde gesagt, dass es dazu noch keine Urteile weiter gibt. Aber mein Scheidungsantrag würde in 2007 liegen, so dass mein Fall nach dem alten Recht zu handhaben sei.
Außerdem wurden vor vielen Jahren von der VBL (Vers.Bund und Länder) alle Anteile in die BVK übertragen, als mein Arbeitgeber privatisiert wurde.

Die BVK behält jetzt also die im Versorgungsausgleich
berechneten Teile der übernommenen BVL-Anteile und auch die bei der VBL eingezahlten Anteile. (Super-Geschäft für die BVK.!!)
Habe ich Aussicht bei einer Klage oder gibt es Sonderregelungen? Für mich geht es um viel Geld im Alter!
Für eine Antwort - oder einen Tipp bedanke ich mich schon jetzt im Voraus!

Heidebully, dies ist nicht mein Gebiet. Schau mal bei Wikipedia unter Versorgungsausgleich nach. Mfg Espig

Hierzu kann ich leider nicht weiterhelfen.

Tut mir leid, aber das ist nicht mein Fachgebiet.
Kann hier leider keine Aussage machen.

Hallo Heidebully,

ich denke dies ist wirklich ein Thema, welches Du mit einem Anwalt klären solltest. Zu diesem speziellen Thema kann man mit Deinen Ausführungen leider nicht viel anfangen. Hierzu sind exakte Daten und Fakten notwendig. Es wäre wohl auch von Vorteil, wenn der Anwalt auf dieses Thema spezialisiert ist. Außerdem ist mir als Versicherungsmakler eine Rechtsberatung nicht gestattet.

Leider kann ich Dir hierbei nicht mehr helfen.

Viel Erfolg weiterhin.

Grüße, Henning

Sorry, aber bei dieser Thematik kann ich leider nicht weiter helfen.

Hallo Heidebully !

Danke für Deine Anfrage zum Versorgungsausgleich bzw. der Rückführung im privatrechtlichen Bereich.
Dazu kann ich Dir leider keine Aussage machen. Das Familienrecht war nicht mein Bereich, das neue Ver-
sicherungsrecht hierzu ist mir nicht so genau bekannt, weil ich nach über 30 Jahren seit 2008 nicht mehr im Beruf bin. Für diese knifflige Aufgabe ist gewiss bei einer Ablehnung auch der Umbudsmann für das Versicherungsgeschäft ein vernünftiger Ansprechpartner.

Gruß aus Iserlohn von
Dieter Gütting

Dankefürden TiPP - schönen 1. Advent!!

Heidebully, dies ist nicht mein Gebiet. Schau mal bei
Wikipedia unter Versorgungsausgleich nach. Mfg Espig

Danke für Deine Antwort - ich werde einen Fachanwaltsuchen - schönen 1. Advent!!

Hallo und Danke für den Tipp mit dem Umbudsmann - ich werde ihn suchen! Schönen 1. Advent!!

Da habe ich leider keine große Ahnung von. Sorry.
Das sind Sachen für einen Anwalt.

Gruß
Dennis