1994 wurde ein landwirtschaftliches Anwesen als Hofübergabe mit Altenteilsvereinbarungen übergeben. Diese vereinbarten Leistungen werden nun nicht eingehalten bzw. gekürzt.
Wer weiß etwas über eine Rückführung des Vertages? Land Niedersachsen falls wichtig.
MfG Gerd
Hallo,
1994 wurde ein landwirtschaftliches Anwesen als Hofübergabe
mit Altenteilsvereinbarungen übergeben.
Gut
Diese vereinbarten
Leistungen werden nun nicht eingehalten bzw. gekürzt.
Aha.
Wer weiß etwas über eine Rückführung des Vertages?
Erstmal: Was wurde denn in dem Kaufvertrag seinerzeit über die Leistungen (einschliesslich dem „drumherum“) und einer möglichen Rückgabe festgelegt? Und was wird nicht geleistet bzw. gekürzt?
Gruß
Jörg Zabel