Rückführung Pflegekind nach 5 Jahren zum Vater, der Sorgerecht erst beantragen will?

Hallo!
Ich habe eine Frage an Experten, die sich im Thema Pflegekinder und Sorgerecht auskennen. 
Wir haben seit Mai 2009 eine Pflegetochter, die damals mit 2 Jahren zu uns kam. Ihre, momentan alleinig sorgeberechtigte Mutter, kann aufgrund psychischer Erkrankung das Kind nicht selbst erziehen. Sie hat damals eine Vollmacht erstellt, und den Antrag gestellt, daß das Kind in einer Pflegestelle untergebracht wird.
Leider hat sie selbst den Kontakt zum Kind nicht aufrecht erhalten. Wir haben seit gut drei Jahren nur noch 2-3 mal im Jahr telefonischen Kontakt zu ihr.
Zum leiblichen Vater hat sie regelmäßigen Kontakt. Der hat seit inzwischen 3 Jahren eine neue Lebensgefährtin, mit dieser auch ein gemeinsames Kind. Seit etwa einem halben Jahr eine feste Arbeitsstelle.
Jetzt möchte er Sorgerecht beantragen und eine Rückführung zu ihm. Aus, wie er im JA selbst gesagt hat, dem Grund, daß er „keinen Bock hat, weiter für sie Unterhalt zu zahlen“.
Das JA meint, daß das deutsche Recht ihm zugute kommt, und sie selbst den Antrag unterstützen wollen.
Meine Fragen:
Wie groß unsere Chance, die Kleine bei uns zu behalten, da sie im Laufe der 5 Jahren natürlich ein Teil unserer Familie geworden ist.
Ihre leibliche Mutter, die auch gewalttätige Erfahrungen mit dem  leiblichen Vater hat, möchte auf keinen Fall, daß er sie bekommt. Ich weiß aber nicht, ob sie seelisch in der Verfassung ist, eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung durchzustehen. 
Könnten wir evtl. Chancen haben, wenn wir auf Sorgeübertragung, oder Adoption einen Antrag stellen würden?

Wäre super, wenn mir jemand die rechtlichen Aspekte dazu erklären könnte!
Danke im Voraus!

Hallo,

ihr braucht vorallem einen guten Anwalt. Der muss dann mit Konstanz und Kontinuität für
das Kind argumentieren.
Was will das Kind denn ? Wie ist der Kontakt zu dem Vater ?
Verbringt das Kind viel Zeit mit/bei seinem Vater ?
Wenn der Vater arbeitet, ist das Kind dann ja vorwiegend bei seiner Lebensgefährtin,
die keine Verwandte ist.
Wenn ihr das Kind adoptiert, müsste der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen, weil es
dann ja euer Kind ist - vielleicht passt ihm das…
Wie schon gesagt, es führt kein Weg an einem guten Anwalt vorbei.
Wenn Kinder zu Eltern zurück müssen, ist es ja oft zum Schaden der Kinder.
Alle nur möglichen Argumente sammeln, die für einen Verbleib des Kindes bei euch
sprechen!!!
Viel Glück
Charlotte

Pflegschaft ist eine Dienstleistung. Auftraggeber ist das Jugendamt. Pflegeeltern muss schon von Beginn an klar sein, dass dieser Dienstleistungsauftrag irgendwann gekündigt werden kann.
Dass in dem ganzen Verfahren das Kindeswohl eine Rolle spielen würde, ist auch ein nicht auszurottendes Märchen.
Im geschilderten Fall wird auch ein noch so guter Anwalt vermutlich nichts ausrichten können. Möglicherweise wird er die Situation sogar noch verschärfen.
Bei uns half eine Vereinbarung am Jugendamt vorbei. Wir vergüten dem Vater seinen finanziellen Aufwand plus ein kleines Handgeld.

vnA

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Ich denke aber, dass immer die leiblichen Eltern die besseren Karten haben. Da Euer Pflegekind schon eine enge Bindung zu Euch aufgebaut hat, wird die Kleine sicher auch befragt.

Ich wünsche Euch Alles Gute!

LG Anne