Hallo!
Ich habe eine Frage an Experten, die sich im Thema Pflegekinder und Sorgerecht auskennen.
Wir haben seit Mai 2009 eine Pflegetochter, die damals mit 2 Jahren zu uns kam. Ihre, momentan alleinig sorgeberechtigte Mutter, kann aufgrund psychischer Erkrankung das Kind nicht selbst erziehen. Sie hat damals eine Vollmacht erstellt, und den Antrag gestellt, daß das Kind in einer Pflegestelle untergebracht wird.
Leider hat sie selbst den Kontakt zum Kind nicht aufrecht erhalten. Wir haben seit gut drei Jahren nur noch 2-3 mal im Jahr telefonischen Kontakt zu ihr.
Zum leiblichen Vater hat sie regelmäßigen Kontakt. Der hat seit inzwischen 3 Jahren eine neue Lebensgefährtin, mit dieser auch ein gemeinsames Kind. Seit etwa einem halben Jahr eine feste Arbeitsstelle.
Jetzt möchte er Sorgerecht beantragen und eine Rückführung zu ihm. Aus, wie er im JA selbst gesagt hat, dem Grund, daß er „keinen Bock hat, weiter für sie Unterhalt zu zahlen“.
Das JA meint, daß das deutsche Recht ihm zugute kommt, und sie selbst den Antrag unterstützen wollen.
Meine Fragen:
Wie groß unsere Chance, die Kleine bei uns zu behalten, da sie im Laufe der 5 Jahren natürlich ein Teil unserer Familie geworden ist.
Ihre leibliche Mutter, die auch gewalttätige Erfahrungen mit dem leiblichen Vater hat, möchte auf keinen Fall, daß er sie bekommt. Ich weiß aber nicht, ob sie seelisch in der Verfassung ist, eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung durchzustehen.
Könnten wir evtl. Chancen haben, wenn wir auf Sorgeübertragung, oder Adoption einen Antrag stellen würden?
Wäre super, wenn mir jemand die rechtlichen Aspekte dazu erklären könnte!
Danke im Voraus!