hi. habe da von einem fall gehoert bei dem jemand eine brille gekauft hat die nach meinung seiner freundin absolut räudig aussehen soll (inklusive anderer boeser worte, die mir aber nicht ueberliefert worden). jene person jedenfalls hat sich daraufhin am naechsten tag in das geschäft begeben und hat sie zurueckgebracht. die chefin war anscheinend nicht da, so ueberliess der kunde der verkaufskraft die brille, mit dem wunsch die brille gegen gelderstattung zurueckzugeben. bezahlt wurde mit ec karte.
nun meint die chefin das sie nur einem umtausch zustimmen wuerde, nicht jedoch einer rueckerstattung des kaufbetrages.
ungenannte person lebt jedoch in einer anderen stadt (weshalb sie diese brille eben bei diesem geschaeft und verkaufskraft zurueckliess)
nun die frage: hätte ungenannte person ein rechtlichen anspruch auf widererstattung des kaufpreises ?
Nein.
Die Brille hat sich der Jemand selbst ausgesucht; die Fassung ist für ihn bearbeitet und angepasst worden, die Gläser bestimmt, ausgemessen, geschliffen … es gibt grundsätzlich kein Recht auf Rückgabe! Sei froh, dass dir der Umtausch angeboten wurde!
Grüßle
HM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nein die brille ist eine sonnenbrille. einfache ausfuehrung ohne spezielle glaeser oder fassung, nichts hingebogen oder aehnliches.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das nennt sich Motivirrtum mit der Folge, dass der Kaufvertrag einzuhalten ist.
Nichts zu machen und zwar egal ob individuell angepasst oder nicht.
Trotzdem noch einen schönen Tag.
das nennt sich Motivirrtum mit der Folge, dass der Kaufvertrag
einzuhalten ist.
hi,
etwas deutlicher formuliert: es handelt sich um einen UNBEACHTLICHEN Motivirrtum! also keine anfechtung, mangels sachmangel auch kein rücktritt. es bleibt dabei, vertrag ist vertrag, pacta sunt servanda!
mfg vom
showbee
Hi,
also die Antworten hast Du ja und es ist halt ein weit verbreiteter Irrtum, dass man bei gekauften Sachen ein Recht auf Umtausch, geschweigen denn Rückserstattung des Kaufpreises hat, wenn einem sie Sache nicht gefällt.
Was mich dabei nur immer etwas wundert ist, dass sich die Menschen keine Gedanken über die Folgen eines solchen Rechts machen. Denn das hätte dann beide Seiten.
Man stelle sich vor, man findet in irgendeinem Geschäft eine Sache, die man schon immer haben wollte, freut sich riesig, kauft die Sache und nimmt sie mit nach Hause.
Am nächsten Tag ruft das Geschäft an und sagt, das Geld gefalle ihm jetzt doch nicht so sehr, es macht den Verkauf jetzt rückgängig und will die Sache wieder haben.
Ich glaube, dann würde man vom Käufer hier im Brett noch ganz andere Dinge hören 
Gruß
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich schmeiss mich wech … noch mehr ot
Am nächsten Tag ruft das Geschäft an und sagt, das Geld
gefalle ihm jetzt doch nicht so sehr, es macht den Verkauf
jetzt rückgängig und will die Sache wieder haben.
Die Vorstellung ist einfach zu lustig!
Da müsste man immer darauf achten, mit blankpolierten Münzen und sauberen, nicht knitterigen Scheinen (vorher bügeln!) zu bezahlen, damit denen das Geld auch am nächsten Tag noch gefällt.
Grüße
Sebastian
Hallo,
in dem Fall würde ich der Person empfehlen, sich eine andere Brille (im Beisein seiner freundlichen Modeberaterin) auszusuchen und gut ist.
Liebe Grüße
Caschmi