Kann ein ebay - Kunde nach drei Monaten Reklamationen geltend machen?
Es geht im konkreten Fall um ein Handy, im Oktober gekauft, das mit Simlock verkauft wurde. Nun stellt der Käufer erst nach drei Monaten fest, das Simlock im Angebot nicht drin stand und dass er mit dem Handy nichts anfangen kann.
Kann man da rechtlich was machen und hat das Aussicht auf Erfolg?
ich kenne mich da so richtig auch nicht mit aus, doch erstmal würde ich noch denken das es wichtig ist zu wissen, ob du es privat oder gewerblich verkauft hast…
dann… denke ich war es ja auch dein Fehler das du es nicht hineingeschrieben hast das es noch Simlock hat…so wie ich das verstehe…
Gruß
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Grundsätzlich sind die ebay Kaufverträge bindend. Bei einem gewerblichen ebay Verkäufer besteht EIN Monat Widerrufsrecht (siehe auch Artikelbeschreibung).
Sachmängelhaftung besteht bei gewerblichen Verkäufern für 1-2 Jahre. Dies hier war aber kein Mangel oder?
Ein Kaufvertrag kann wegen Irrtums angefochten werden, das sollte glaube ich aber sofort erfolgen und nicht erst nach drei Monaten, siehe auch wer-weiß-was Diskussion in diesem Brett
„Ware zurück ?“
Grundsätzlich sind die ebay Kaufverträge bindend. Bei einem
gewerblichen ebay Verkäufer besteht EIN Monat Widerrufsrecht
(siehe auch Artikelbeschreibung).
Nein. Grundsätzlich 14 Tage. Nur unter bestimmten Umständen 1 Monat.
Sachmängelhaftung besteht bei gewerblichen Verkäufern für 1-2
Jahre. Dies hier war aber kein Mangel oder?
Na ich würde sagen, dass das der klassische Mangel aus dem Lehrbuch ist:
BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache
frei von Sachmängeln,
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
sonst
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Ein Kaufvertrag kann wegen Irrtums angefochten werden, das
sollte glaube ich aber sofort erfolgen und nicht erst nach
drei Monaten, siehe auch wer-weiß-was Diskussion in diesem
Brett
Da sehe ich in dem Fall keine Möglichkeit. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das deiner Meinung nach möglich sein?
Grundsätzlich sind die ebay Kaufverträge bindend. Bei einem
gewerblichen ebay Verkäufer besteht EIN Monat Widerrufsrecht
(siehe auch Artikelbeschreibung).
Nein. Grundsätzlich 14 Tage. Nur unter bestimmten Umständen 1
Monat.
Diese bestimmten Umstände treffen bei Ebay aber immer zu.
Dem Käufer muss nämlich vor oder gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrages die Belehrung über das Widerrufsrecht persönlich zugehen, was bei Ebay grundsätzlich nicht möglich ist.
immer wieder beeindruckend, wie Urteile von einzelnen Gerichten als geltendes „Recht und Gesetz“ interpretiert werden. Gibt es zu dem Thema doch durchaus unterschiedliche Auffassungen. Das LG Paderborn (Urt. v. 28.11.2006 - Az.: 6 O 70/06) hat z.B. entschieden, dass die Widerrufsfrist doch nur 14 Tage beträgt und nicht 1 Monat. Aber so etwas bleibt natürlich in den reisserisch geführten Diskussionen gerne unerwähnt. Interessant wird das Ganze daher erst, wenn sich der BGH mal damit befasst.
Die meisten Händler räumen das 1-montige Widerrufsrecht wohl weniger aufgrund der eindeutigen Rechtslage, als vielmehr aufgrund einer unklaren Rechtslage und den daraus resultierenden Abmahnungen ein.
Somit ist die Aussage „Bei einem gewerblichen ebay Verkäufer besteht EIN Monat Widerrufsrecht“ m.E. nicht haltbar.
Darüber hinaus ist die von Dir genannte Begründung nicht die, auf die sich einige Gerichte berufen.
Gruß
S.J.
Grundsätzlich sind die ebay Kaufverträge bindend. Bei einem
gewerblichen ebay Verkäufer besteht EIN Monat Widerrufsrecht
(siehe auch Artikelbeschreibung).
Nein. Grundsätzlich 14 Tage. Nur unter bestimmten Umständen 1
Monat.
Diese bestimmten Umstände treffen bei Ebay aber immer zu.
Dem Käufer muss nämlich vor oder gleichzeitig mit dem
Abschluss des Kaufvertrages die Belehrung über das
Widerrufsrecht persönlich zugehen, was bei Ebay grundsätzlich
nicht möglich ist.