Rückgabe

Hallo ihr Wissenden, habe heute mal folgende Frage:

Ein Dienstleistungsunternehmen hat von Person X den Auftrag erhalten… Dieses Dienstleistungsunternehmen musste darauf hin Material bei seinem Baustoffhändler für diesen Auftrag besorgen (ein Teil).
Es stellte sich heraus, dass dieses Teil aber nicht das richtige war, somit nahm das Dienstleistungsunternehmen diese Teil wieder mit, um es bei seinem Baustoffhändler zurück buchen zu lassen und das passendes Teil zu kaufen.
3 Wochen später dann meldete sich das Dienstleistungsunternehmen wieder bei Person X und musste ihr leider mitteilen, dass die Rückbuchung nicht möglich sei und Person X nun das nicht passende Teil und das neue passende Teil in Rechnung gestellt bekommt.

Frage: Was soll Person X nun tun bzw. was kann Person X nun tun?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Verschweigst du uns nicht etwas? Es war doch vermutlich nicht die Schuld des Dienstleisters, sondern des Auftraggebers, dass das falsche Teil besorgt wurde, oder?

Levay

Verschweigst du uns nicht etwas? Es war doch vermutlich nicht
die Schuld des Dienstleisters, sondern des Auftraggebers, dass
das falsche Teil besorgt wurde, oder?

Levay

Selbst wenn es so gewesen sein sollte, was aber nicht der Fall war, ändert das für Person X nichts an der Sachlage.

Selbst wenn es so gewesen sein sollte, was aber nicht der Fall
war, ändert das für Person X nichts an der Sachlage.

Nee, aber an der RECHTSlage. Es ist doch wohl klar, dass ein Werkunternehmer nicht selbstverschuldet (!) falsche Gegenstände kaufen und diese dann dem Kunden, der dafür nichts kann, in Rechnung stellen kann.

Levay

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