Hallo,
wenn ein Anlagegut (nicht geringwertig) eines EÜ-Rechners zuerst gekauft, dann aber wieder (z.B. wegen Mangelhaftigkeit) im gleichen VZ zurückgegeben wird, und ihm der Kaufpreis erstattet wird, als was ist der (netto-) Kaufpreis zu deklarieren?
Eigentlich müsste man ja eine AfA machen, bringt aber ja nichts, wenn es dann gleich wieder herausfliegt?
Mein Vorschlag: sonstige Betriebseinnahme und dann wieder sonstige Betriebsausgabe.
Dank und Gruss
derr