Rückgabe Anlagegut

Hallo,
wenn ein Anlagegut (nicht geringwertig) eines EÜ-Rechners zuerst gekauft, dann aber wieder (z.B. wegen Mangelhaftigkeit) im gleichen VZ zurückgegeben wird, und ihm der Kaufpreis erstattet wird, als was ist der (netto-) Kaufpreis zu deklarieren?

Eigentlich müsste man ja eine AfA machen, bringt aber ja nichts, wenn es dann gleich wieder herausfliegt?

Mein Vorschlag: sonstige Betriebseinnahme und dann wieder sonstige Betriebsausgabe.
Dank und Gruss
derr

Du meinst sicher erst Ausgabe und dann Einnahme (bei Rückerstattung) oder???

Also ich würde den Betrag ins Anlagevermögen buchen und die Rückzahlung wieder gegen Anlagevermögen, ohne Afa denn sonst müsste man ja in gleicher Höhe wieder einen Erlös aus Anlagenverkäufe berücksichtigen.

Hallo derr,

wenn die Mängel so bedeutend waren, dass das Anlagegut gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben wurde, hat eine Anschaffung = Übergang des WG ins Betriebsvermögen - meine ich - nicht stattgefunden: Der Mangel war ja im Zeitpunkt der missglückten Anschaffung bereits vorhanden. Mit Entrichtung des Kaufpreises ist ein Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf dessen Erstattung entstanden. Sonstiger Aufwand / Ertrag würden eine Minderung / Mehrung des Betriebsvermögens voraussetzen. Das WG hat wegen seiner Mängel aber keinen gemeinen Wert, es ist bloß Geld zuerst vom Käufer zum Verkäufer und dann wieder zurück geflossen.

Schöne Grüße

MM

Du meinst sicher erst Ausgabe und dann Einnahme (bei
Rückerstattung) oder???

Ja.

Also ich würde den Betrag ins Anlagevermögen buchen und die
Rückzahlung wieder gegen Anlagevermögen, ohne Afa denn sonst
müsste man ja in gleicher Höhe wieder einen Erlös aus
Anlagenverkäufe berücksichtigen.

ok danke. die Lösung mit „gar nicht aufnehmen“ passt wohl weniger, zumal ja auch Umsatzsteuer jeweils fliesst.

danke derr