Rückgabe automatisch Bestandteil d. Vergleichs?

Hallo,

habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ein Mann klagt bezüglich einer Uhr auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Gericht schägt einen Vergleich vor, in dem es heißt, der Beklagte hat dem Kläger 60% des Wertes der Uhr sowie die Gerichtskosten zu erstatten. Der Beklagte lehnt ab und schlägt vor, nur 60% des Wertes der Uhr zu zahlen. Der Kläger nimmt den Vergleich an. Der Beklagte zahlt dem Kläger 60% des Wertes der Uhr.

Frage: Wem gehört die defekte Uhr, wenn es nicht zu einem Urteil auf Rückabwicklung des Kaufvertarges, sondern nur zu einem Vergleich gekommen ist, der die Rückgabe der Uhr nicht explizit beinhaltet?

Danke vorab,

Martin

Hallo,
nicht böse sein, aber bei dieser Frage habe ich leicht grinsen müssen.

Ich gehe mal davon aus, dass der Käufer der Uhr der Kläger ist. Natürlich verbleibt ihm die Uhr. Wenn es anders wäre, hätte er zum einen keine Uhr - wenn auch defekt - und zum andern auch noch 40 % für n i c h t s bezahlt. Und zusätzlich hat er noch die Gerichtskosten am Hals.

Also dem Vergleich ohne prozentuale Aufteilung der Gerichtskosten hätte sowieso nicht zugestimmt.

Ev22853

Hi,

ich hatte mir das schon so gedacht, weil alles andere unlogisch wäre. Aber es soll ja Leute geben, die es trotzdem versuchen und da dachte ich, ich frage sicherheitshalber mal nach :smile:

Vielen Dank,

Martin