Rückgabe bei Gebrauchtwagenkauf

Moin zusammen

Ich habe gestern Mein Auto verkauft dabei ist dem ankäufer aufgefallen das mein Auto Ölverliert was ich bis dato nicht bemerkt hatte.

er hat mich dann in meinem Preis etwas Heruntergehandelt und das Auto für 3300€ mitgenommen. Per „Handschlagvertrag“

nun hat er mich wieder angerufen und sagt das auto würd ja relativ viel Öl verlieren und ich solle Ihm den Kaufpreis erstatten, Ihm die Werkstattkosten bazahlen oder er bringt das fahrzeug zurück.

muss ich das Auto zurück nehmen oder nicht weil der mangel ja eigentlich bekannt war.

ich weis nicht wie ich mich jetzt verhalten soll ich kann das auto nicht zurücknehmen weil ich selbst kein geld für etwaige Reparaturen habe aber das auto schnellst möglich verkaufen muss da ich in kürze wider Schüler bin.

Hallo !

Diese Frage wäre wohl besser im Bereich „Rechtsfragen“ aufgehoben.

Privatleute können jede Gewährleistung für Mängel am Wagen ausschließen.
Sie müssen es aber auch deutlich sagen oder im Kaufvertrag reinschreiben : Verkauf wie besehen ,unter Verzicht auf jegliche Gewährleistungsansprüche …
Das kann man grundsätzlich auch mündlich machen(kann Beweisprobleme geben,wer was gesagt oder zugesichert hat!).

Es fiel Ölverlust auf,wurde angesprochen und beim Kaufpreis berücksichtigt,dann wusste der Käufer um das Problem und musste auch damit rechnen,es gibt weitere Probleme,die auch Motorschaden bedeuten könnten!
Da gibts keine Nachforderung oder gar Wandelung(Rückabwicklung des Kaufs und Erstattung des Preises) !

Pech gehabt. Das ist das Risiko beim Privatkauf.

Anders bei verschwiegenen Mängeln oder fehlenen zugesicherten Eigenschaften des Autos. Da kann man später sehr wohl etwas machen und auch wandeln.

MfG
duck313