Rückgabe bei geschäftlichen Onlinekauf

Aloha,

hier meine Frage…

Vorgeschichte:
ich bin selbstständig und habe für mein Cateringunternehmen bei einem Onlinehändler einer gr. Thermoskanne bzw. einen „Getränkebehälter mit Tragegriff“ gekauft.
Bei dem ersten Einsatz musste ich feststellen, dass der Behälter nicht dicht ist. Ich hatte Kaffee eingefüllt und dieser lief bereits bei der geringsten Schräglage aus dem Gefäß.
Als Cateringunternehmen transportiere ich meine Getränke natürlich und somit ist dieses Gefäß für mich ungeeignet.

Frage:
Als ich den Artikel wegen eben diesem Mangel retournierte, sagte der Onlinehändler, dass ich als Geschäftsperson kein Rückgaberecht lt. Fernabsatzgesetz hätte und da ich den Artikel bereits benutzt habe, wäre eine Rückgabe nicht möglich.
Stimmt das?!?!?!?!?!?
Der Onlinehändler meinte ich hätte vor dem Kauf die Eignung für den Transport klären müssen.
Das kann doch nicht sein, oder?!?!?!?!?!
Wenn ich einen Getränkebehälter mit Tragegriff kaufe, muss er doch dicht sein, damit man das tragen kann, oder?!??!!?

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar!
Ich habe den Artikel bereits zurückgesendet, jedoch kein Geld von Händler erhalten…!

(

Nun ja, der Artikel sollte aber zumindest die versprochenen Eigenschaften haben. Wenn in dem Angebot der Behälter als „dicht“ deklariert wurde, dann hat er das auch zu sein. Eine Reklamation ist dann unabhängig von deinem geschäftlichen Status.

Anders sieht es aus, wenn du den Onlinekaufvertrag widerrufen willst, weil dir die Kanne nicht gefällt. Rückgabe bzw. Widerruf steht dir dann nicht zu, weil du Gewerbetreibender bist. Mit dem Transport hat das zunächst nichts zu tun, denn die Kanne bzw. der Behälter wurde beim Transport nicht beschädigt.

In deinem Fall würde ich allerdings den Sachmangel anführen. Weise den VK ausdrücklich daraufhin, dass der Artikel reklamiert wird. Bedenke aber, das der Händler das Recht auf Nachbesserung hat. Btw. du könntest dich auch direkt an den Hersteller wenden! :wink:

Danke für die schnelle Hilfe!
Als „dicht“ wurde der Behälter nicht beschrieben, aber würde man das von einem „Getränke-Thermobehälter mit Tragegriff aus Kunststoff“ nicht erwarten können?

LG,
Cora-Sue

PS: Merry Rest-Weihnachten!

Danke dir auch!

Also ich würde schon erwarten das die Kanne dicht ist, schon allein weil es sich ja um eine Thermoskanne handelt und wenn die nicht dicht ist, ist auch die Thermofunktion nicht gewährleistet.

Für dich gilt dieses hier http://dejure.org/gesetze/HGB/377.html, es sei denn du hast die Kanne für deine private Nutzung gekauft, dann steht dir das Fernabsatzgesetz zu.
Guck mal in die AGB deines VKs, ob er die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen hat, wenn nicht dann weise ihn drauf hin :smile: