Gequirlter Mist
Hallo,
ich bin zwar Rechtslaie,
was Du mit dem Nachfolgenden beeindruckend unter Beweis stellst…
aber es dürfte doch relativ klar sein ,dass der käufer seine
behauptung nicht mehr beweisen kann.
Aha. Warum nicht?
der verkäufer kann sich darauf berufen, dass der käufer ja die
möglichkeit hatte, es bei der übergabe zu prüfen,
Wozu bitte sehr sieht das Gesetz eine 2 jährige Verjährungsfrist vor?
wenn der käufer so „bl…“ war (sorry), dies nicht zu tun,
sieht es eben nun schlecht für ihn aus.
Wenn man einen Fernseher beim Jupiter Markt kauft, ist man also auch verpflichtet vor der Bezahlung das Gerät auszupacken, anzuschließen und auf Vollständigkeit und Funktion zu prüfen, weil man sonst „Pech“ hat? Meinst Du das wirklich ernst?
ein kaufvertrag entsteht nun einmal mit einigung und übergabe.
Nein. Ein Kaufvertrag entsteht durch Willenserklärungen. Die Übergabe ist eine Verpflichtung, die aus dem Kaufvertrag entsteht.
wer sagt uns denn, dass der käufer es nicht selbst beschädigt
hast oder was weggenommen und nun dem verkäufer zuschiebt.
Ja, wer sagt uns das denn?
wie sollte DER sich nun als verkäufer dagegen wehren?
Natürlich liegt die Beweislast beim Käufer. Aber der Antritt des Beweises steht ihm natürlich frei.
anders könnte es EVENTUELL sein, wenn bei der übergabe und
öffnung zeugen dabei waren…aber wohl kritisch bzgl.
glaubwürdigkeit.
Klar. Zeugen sind immer kritisch bezgl. der Glaubwürdigkeit. Streng genommen sind Zeugen per se unglaubwürdig und als Beweis gänzlich ungeeignet.
Wenn man keine Ahnung hat (Nuhr)…
Gruß
S.J.