Rückgabe defekter Geräte

Wenn ich ein defektes Gerät geliefert bekomme, muss ich dann die Kosten für den Rücktransport zum Lieferanten zwecks Umtausch selbst bezahlen?
Danke im Voraus, Bärbel

Hi,

bei einem Bestellwert unter 40€ mußt Du die Versandkosten tragen, über 40€ zahlt der Händler - ist generell so geregelt.

Bevor Du die Waren „einfach so“ zurückschickst solltest Du in jedem Fall mit dem Verkäufer in Kontakt treten und die Rücksendung besprechen. Insbesondere dann wenn er die Versandgebühren tragen muß wird er Dir Anweisungen geben auf welche Art Du die Ware schicken sollst.

Gruß,

MecFleih

Stimmt nicht…

Hi,

bei einem Bestellwert unter 40€ mußt Du die Versandkosten
tragen, über 40€ zahlt der Händler - ist generell so geregelt.

Nee, nee, nee,

der Händler kann per AGB oder Einzelvereinbarung dem Käufer die Kosten bei einem Kaufpreis unter 40,-- Euronen auferlegen. Tut er dies nicht, muss er auch bei einem geringeren Kaufpreis die Versandkosten übernehmen.

BGB sagt:

BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden , es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Gruß

Matthias

…oder kennst Du einen Händler, der es anders handhabt?

de facto läuft’s fast immer so wie ich es beschrieben habe.

Gruß,

MecFleih

dass es der Fragestellerin gar nicht um den - begründungsfreien - Widerruf, sondern um eine mangelhafte Lieferung - defektes Gerät - geht?
So es sich beim Lieferanten um einen Händler handelt, trägt er selbstverständlich alle Kosten um den Mangel zu beseitigen

Gruß
Peter

Ja, so einige, eigentlich fast alle die halbwegs clever sind…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

im Moment sprecht ihr ja über das Rückgaberecht nach §3 Fernabsatzgesetz.

Und da kann man sich drehen und wenden wie man will, dies ist gesetzlich geregelt, sonst wäre es ja auch kein Paragraph :wink:

Da helfen auch keine selbstgebrauten AGBs … der Verkäufer muß die Versandkosten ab einem Warenwert von 40,00 EUR generell tragen.

Und bei einer begründetetn Reklamation muß der Verkäufer ebenfalls die Versandkosten tragen, unabhängig vom Warenwert. Auch dies ist gesetzlich geregel (§ 439 BGB, Absatz 2).

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo Bärbel,

nach § 439 BGB, Absatz 2, muß der Verkäufer die Rücksendekosten tragen.

" § 439 BGB
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "

Viele Grüße,
Vanessa

Wer lesen kann ist klar im Vorteil …
Hallo,

vielleicht hättest du meinen Beitrag einfach lesen und/oder verstehen sollen. Denn nichts anderes habe ich behauptet…

Hallo,

im Moment sprecht ihr ja über das Rückgaberecht nach §3
Fernabsatzgesetz.

Und da kann man sich drehen und wenden wie man will, dies ist
gesetzlich geregelt, sonst wäre es ja auch kein Paragraph :wink:

Da helfen auch keine selbstgebrauten AGBs … der Verkäufer
muß die Versandkosten ab einem Warenwert von 40,00 EUR
generell tragen.

Hallo,

vielleicht hättest du meinen Beitrag einfach lesen und/oder
verstehen sollen. Denn nichts anderes habe ich behauptet…

Ich habe gelesen … allerdings nicht verstanden, weshalb du deine Antwort auf ein richtiges Posting mit dem Betreff „stimmt nicht“ beginnst.

MecFleih schrieb :

" bei einem Bestellwert unter 40€ mußt Du die Versandkosten
tragen, über 40€ zahlt der Händler - ist generell so geregelt. "

Und dann schreibst du :

" Nee, nee, nee,
der Händler kann per AGB oder Einzelvereinbarung dem Käufer Kosten bei einem Kaufpreis unter 40,-- Euronen auferlegen. Tut er dies nicht, muss er auch bei einem geringeren Kaufpreis die Versandkosten übernehmen. "

Wo ist denn da die Logik ?

Ein Händer KANN eben nicht … ! Weil es ein Gesetz gibt, an dass er sich zu halten hat. Wenn er aus Kulanz bei einem Warenwert unter 40,00 EUR auf die Zahlung der Rücksendekosten seines Kunden verzichtet, ist das eine ganz andere Sache.

Ferner ist §3 Fernabsatzgesetz nicht fester Bestandteil der einzelnen AGBs. Das Widerrufsrecht muß gesondert aufgeführt und für den potentiellen Kunden gut erreicbar und lesbar sein.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo!

" Nee, nee, nee,
der Händler kann per AGB oder Einzelvereinbarung dem
Käufer Kosten bei einem Kaufpreis unter 40,-- Euronen
auferlegen. Tut er dies nicht, muss er auch bei einem
geringeren Kaufpreis die Versandkosten übernehmen. "

Genauso ist es richtig. Die Übernahme der Versandkosten durch den Käufer muss vereinbart sein und ist nur zu einem Warenwert bis 40,- möglich. Ist das nicht der Fall, also keine Vereinbarung - dann zahlt sie immer der Verkäufer - ich verstehe dein Problem ehrlich gesagt nicht ganz.

Gruß
Tom