Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand etwas dazu sagen kann.
Wir wohnen noch zur Miete (seit April 1998), haben aber (zu Ende Mai) gekuendigt, da wir uns ein Haus gekauft haben.
Als wir in die jetzige Wohnung eingezogen sind, waren die Vormieter nach etwa 20 Jahren Wohndauer ausgezogen. Ich vermute, dass die ganzen 20 Jahren die Wohnung nicht renoviert wurde. Jedenfalls mussten wir bei unserem Einzug nicht nur ueberall tapezieren und Teppichboeden verlegen… Das Bad und die Kueche waren vertaefelt (in der Kueche die Waende, im Bad auch die Decke), die Vertaefelung musste aber, da unansehnlich, gestrichen werden. Das Schlafzimmer hatte an der Wand zum Badezimmer eine total gewellte Sperrholzschicht, die wir entfernt und durch eine Paneel-Wand ersetzt haben. Diese war wegen der (von den Vormietern) nachtraeglich eingebauten Zentralheizung, denn da ragten zwei Rohre aus dem Boden.
Als diese Paneel-Wand wegen der aus dem Bad eindringenden Feuchtigkeit eine Beule kriegte, liess unser Vermieter ein Teil des Badezimmers neu verfliesen. Ansonsten hat die Wohnung keine weitere Ausstattung, selbst die Kuechenspuele mussten wir damals kaufen! Und die Kuechen- und die Wohnzimmertuer waren ausgebaut und auch seit etlichen Jahren im Keller eingelagert, dementsprechend sahen sie auch aus. Wir mussten sie neu lackieren. Saemtliche Tuerbeschlaege mussten auch ersetzt werden, die Kosten dafuer bekamen wir aber vom Vermieter erstattet.
Im Mietvertrag war eine Klausel, die die Schoenheitsreparaturen bei Auszug regeln sollte, in der z.B. stand, dass wenn die Schoenheitsreparaturen noch nicht faellig sind, der Mieter diese anteilig zu tragen hat. Nach telefonischer Ruecksprache mit dem Vermieter strich ich diese Klausel, denn er versicherte uns beim Einzug, dass wir beim Auszug nicht renovieren muessen, weil wir dies beim Einzug taten. Was mir aber jetzt erst einfiel: ich weiss nicht, ob er das auch in seinem Exemplar tat.
Der Vermieter kam neulich vorbei und warf uns (da wir nicht zu Hause waren) einen Mietvertrag in den Briefkasten, ueber den wir noch sprechen sollten. Ich rief ihn an und fragte, was wir damit machen sollen, und er meinte, das waere dafuer, falls wir schon Nachmieter finden sollten (wir wuerden gerne schon im April ausziehen), damit diese wissen, was sie erwartet. In diesem Vertrag steht z.B., dass der Herd mitvermietet wird (der Herd gehoert uns!), und dass die Uebergabe der Mietsache bei Einzug wie folgt erfolgt: ‚Alle Innenwandflaechen, soweit nicht gekachelt, mit Raufaser tapeziert und wie die Decken mit Alpin-Weiss wischfest frisch gestrichen, ohne Schaeden, Bohrloecher usw. Tueren von Zimmern und Bad mit einwandfreier Lackierung. […] Bad mit Spiegel, Beleuchtung und Konsole, Papier- und Handtuchhalter, Brausegarnitur, Ablaufverschluessen.‘
Problem: ich weiss nicht, ob der Vermieter umfangreiche Renovierungsarbeiten vorhat, denn die Wohnung ist weit von dem Zustand entfernt! Die Vormieter haben die Wohn- und Schlafzimmerdecke vertaefelt, was wir so belassen haben. Die Flur-, Arbeitszimmer- und Kuechendecke ist mit Styroporplatten beklebt (gewesen und belassen, bzw. die im Arbeitszimmer haben wir ersetzt). Die Flurwaende haben Rauhputz, koennen also auch nicht ohne Weiteres tapeziert werden. Und im Bad ist keine Spur von Spiegel (samt Beleuchtung, ausser halt einer normalen Leuchte) und Handtuchhalter gewesen. Ich habe zwar mit dem Vermieter telefoniert, aber er meinte, deswegen haette er uns den Vertrag vorbeigebracht, damit wir uns darueber unterhalten koennen, was wir jedoch noch nicht taten. Meine Befuerchtung ist, dass er nun doch (entgegen anderslautender Absprachen beim Einzug) verlangen koennte, dass wir die Wohnung so renovieren (lassen) muessen, wie er die dem naechsten Mieter uebergeben moechte.
Da uns die Renovierung '98 ein Haufen Geld gekostet hat, moechten wir es jetzt natuerlich nicht wieder ausgeben! Wir haben eine Mietkaution in Hoehe von 1000 DM hinterlegt. Die Frage ist: falls der Vermieter obiges von uns verlangt und wir uns weigern, der Aufforderung nachzukommen… kann er etwas anderes ausser der Einbehaltung der Kaution (samt Zinsen) gegen uns unternehmen?
Sorry, ist etwas laenger geworden, aber ich hoffe trotzdem, dass es nicht ZU lang war…
Viele Gruesse
Christa
