wie lange darf ein AG die Lohnsteuerkarte einbehalten? Der AN hat seit 2 Monaten in dem 400 Job nicht mehr gearbeitet und auch eine ordentliche Kündigung eingereicht ( die der AG allerdings nicht annimmt, selbst eine fristlose nimmt er nicht an) und weigert sich die Steuerkarte vor dem 30.6.2008 wieder auszugeben.
Hi!
wie lange darf ein AG die Lohnsteuerkarte einbehalten?
Bis zum Austritt des mitarbeiters, spätestens bis zur darauf folgenden Abrechnung.
Der AN
hat seit 2 Monaten in dem 400 Job nicht mehr gearbeitet und
auch eine ordentliche Kündigung eingereicht ( die der AG
allerdings nicht annimmt,
Eine Kündigung ist nicht wirksam durch die Annahme, eine Kündigung ist eine EINseitige Willenserklärung, welche zur Wirksamkeit lediglich schriftlich formuliert, eigenhändig unterschrieben und zugestellt sein muss.
Man kann natürlich ein Riesenfass aufmachen und die Ruasgabe der Steuerkarte einklagen…
Man kann aber auch einfach zum Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt o.ä. gehen und sich eine zweite Ausfertigung ausstellen lassen.
Kostet zwar irgendwie 5 €, ist aber den vermiedenen Ärger vermutlich wert.
LG
Guido
Man kann aber auch einfach zum Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
o.ä. gehen und sich eine zweite Ausfertigung ausstellen
lassen.
Kostet zwar irgendwie 5 €, ist aber den vermiedenen Ärger
vermutlich wert.
Eine zweite Lohnsteuerkarte wird zwar ausgestellt jedoch dann mit der klasse 6 wodurch der AN anstatt der 9€ Stundenlohn nur 4 € (ca.) verdient. Oder ???
gruß
Angela
Nicht 2. Karte sondern Ersatz
Hi!
Eine zweite Lohnsteuerkarte
davon sprach ich nicht. Nicht „Zweite Steuerkarte“ sonder „zweite Ausfertigung“.
Korrekte Bezeichnung wäre „Ersatzlohnsteuerkarte“.
Gruß
Guido
Aber muss man nicht etwas Unterschreiben das die zweite wirklich verloren wurde oder beschädigt?
Und entstehen dadurch schwierigkeiten wenn 2 Lohnsteuerkarten bei zwei Arbeitgebern sind ?
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Hi!
Aber muss man nicht etwas Unterschreiben das die zweite
wirklich verloren wurde oder beschädigt?
Ja.
Aber wo ist das Problem? Wenn der Ex-AG das Teil nicht rausrückt, IST sie für den AN verloren.
Und entstehen dadurch schwierigkeiten wenn 2 Lohnsteuerkarten
bei zwei Arbeitgebern sind ?
Wenn keine Abrechnungen parallel laufen - nein.
LG
Guido
Das problem ist, der AN hat gekündigt zum 30.06. wird jetzt noch was abgerechnet oder nicht ? Der AG würde nach dem 30.06 die Lohnsteuerkarte zurückgeben.Durch keinerlei Arbeit vom Arbeitnehmer müsste ergo der AG auch nichts abrechnen, wäre es deshalb vom AN möglich die zweite Lohnsteuerkarte zu benutzen?
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Hi!
Das problem ist, der AN hat gekündigt zum 30.06. wird jetzt
noch was abgerechnet oder nicht ?
Das kann Dir hier niemand beantworten
Der AG würde nach dem 30.06
die Lohnsteuerkarte zurückgeben.Durch keinerlei Arbeit vom
Arbeitnehmer müsste ergo der AG auch nichts abrechnen, wäre es
deshalb vom AN möglich die zweite Lohnsteuerkarte zu benutzen?
Wenn es kein Geld FÜR einen lfd. Monat von zwei AG gibt, passiert da auch nix.
Klartext: Muss der AG im Juni noch rückwirkend den März abrechnen, der AN arbeitet den Juni aber schon an anderer Stelle, passt das.
LG
Guido, der gerade überlegt, warum bei einem Minijob über StKl 6 geredet wird
Die Lohnabrechnung für den April wurde bereits vom AN erhalten und im Mai wurde nicht eine Stunde gearbeitet und rückwirkend muss auch nichts berechnet werden.
Es wird deshalb von StKl 6 gesprochen weil der AN zur Stadt ist und gefragt hat nach einer Zweitkarte (weil ja der AG auf dem „origial“ nichts abrechnet) und es gesagt wurde das es nicht geht und ihm wurde eine StKl 6 Lohnsteuerkarte ausgehändigt.
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Minijob
Hi!
Bei einem Minijob wird nur dann nach Steuerkarte abgerechnet, wenn eine vorliegt - ansonsten fallen pauschale Steuern an, die der AG zwar auf den AN abwälzen KANN, dass aber nicht MUSS (muss übrigens so vereinbart sein).
Höhe der Pauschalsteuern: 2%
LG
Guido