Rückgabe der Software WoW-MoP 2

Da ich ohne Facebook nicht weiß wie ich auf die Antworten meiner zuerstgestellten Frage reagieren kann. stelle ich eine neue Frage:

1st Frage:
Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäuferin nicht übder die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?
__
Reaktion auf Antwort:
Danke soweit für eure Antworten.
Meine Frage habe ich deswegen gestellt, da ich in der Diablo III Lizensvereinbarung folgendes gelesen habe:

WENN SIE IM HANDEL EINE LIZENZ FÜR DAS SPIEL ERWORBEN HABEN UND DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG BINNEN 30 TAGEN NACH DEM KAUF ABLEHNEN, KÖNNEN SIE MASSNAHMEN TREFFEN, DAS SPIEL DORT ZURÜCKZUGEBEN, WO SIE ES GEKAUFT HABEN ODER KONTAKTIEREN SIE UNS, UM EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZU ERHALTEN, UND SIE MÜSSEN DAS SOFTWARE-PROGRAMM SOFORT VERNICHTEN.

In der WoW Vereinbarung kann ich so einen Text leider nicht finden… daher meine Frage.

Es kann gut sein, dass ich damit meine Frage schon selbst damit beantwortet habe…
Ich wollte nur sicher gehen… :

da kenn ich mich leider nicht aus!

Schwierige Frage:Es gibt Software-Hersteller die es ermöglichen, eine erworbene und bezahlte Software binnen einer vom Software-Hersteller eingeräumten Frist zurückzuerstatten. Wie es bei dieser WoW-MoP2 Software ist, kann ich leider nicht sagen. Ich habe selbst schon Software zurückgeben können und auch das Geld erstattet bekommen, weil die Software fehlerhaft war. Bei Kauf-Software aus dem Laden muss allerdings ein Hinweis für die Rückgabe auf der Verpackung stehen, z.B.: „Bei Öffnen der Verpackung keine Rückgabe“ oder so ähnlich.
Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben

Keine Ahnung, sorry

Hallo!
Sorry, da könnte ich gerade nur Mutmaßen.
Grüße

Hallo,
guck mal da: http://eu.blizzard.com/de-de/company/legal/wow_eula…
Interessant ist Punkt 3. Damit ist alles beantwortet.
MfG
KKl

Da ich ohne Facebook nicht weiß wie ich auf die Antworten
meiner zuerstgestellten Frage reagieren kann, stelle ich eine
neue Frage:

1st Frage:
Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of
Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür
zurückzuverlangen, da mich der/die Verkäuferin nicht übder
die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?
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Reaktion auf Antwort:
Danke soweit für eure Antworten.
Meine Frage habe ich deswegen gestellt, da ich in der Diablo
III Lizensvereinbarung folgendes gelesen habe:

WENN SIE IM HANDEL EINE LIZENZ FÜR DAS SPIEL ERWORBEN HABEN
UND DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG BINNEN 30 TAGEN NACH
DEM KAUF ABLEHNEN, KÖNNEN SIE MASSNAHMEN TREFFEN, DAS SPIEL
DORT ZURÜCKZUGEBEN, WO SIE ES GEKAUFT HABEN ODER KONTAKTIEREN
SIE UNS, UM EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZU
ERHALTEN, UND SIE MÜSSEN DAS SOFTWARE-PROGRAMM SOFORT
VERNICHTEN.

In der WoW Vereinbarung kann ich so einen Text leider nicht
finden… daher meine Frage.

Es kann gut sein, dass ich damit meine Frage schon selbst
damit beantwortet habe…
Ich wollte nur sicher gehen… :

Hallo, tut mir leid, mit so komplizierten rechtlichen Fragen hab ich mich bisher nicht beschäftigt.
Keine Ahnung!

Gruß, Michael

Hallo Janosch,

ich kenne mich mit den Rechtsfragen nicht so aus.
Vielleicht stellst Du die Frage im Forum.

Gruß
Albert

Da ich ohne Facebook nicht weiß wie ich auf die Antworten
meiner zuerstgestellten Frage reagieren kann. stelle ich eine
neue Frage:

1st Frage:
Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of
Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür
zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäuferin nicht übder
die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?
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hallo, sorry war eine ganze Zeit lang weg. Falls die Frage noch nicht beantwortet wurde, helfe ich gerne weiter. Bittel melde dich wieder. Liebe Grüsse