Da ich ohne Facebook nicht weiß wie ich auf die Antworten meiner zuerstgestellten Frage reagieren kann. stelle ich eine neue Frage:
1st Frage:
Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäuferin nicht übder die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?
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Reaktion auf Antwort:
Danke soweit für eure Antworten.
Meine Frage habe ich deswegen gestellt, da ich in der Diablo III Lizensvereinbarung folgendes gelesen habe:
WENN SIE IM HANDEL EINE LIZENZ FÜR DAS SPIEL ERWORBEN HABEN UND DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG BINNEN 30 TAGEN NACH DEM KAUF ABLEHNEN, KÖNNEN SIE MASSNAHMEN TREFFEN, DAS SPIEL DORT ZURÜCKZUGEBEN, WO SIE ES GEKAUFT HABEN ODER KONTAKTIEREN SIE UNS, UM EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZU ERHALTEN, UND SIE MÜSSEN DAS SOFTWARE-PROGRAMM SOFORT VERNICHTEN.
In der WoW Vereinbarung kann ich so einen Text leider nicht finden… daher meine Frage.
Es kann gut sein, dass ich damit meine Frage schon selbst damit beantwortet habe…
Ich wollte nur sicher gehen… :