Hallo W-W-W’ler!
(ich mal wieder)
Ein Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer betrieblich bedingt zum 31.05.05 gekündigt. Das Fahrzeug soll ab dem Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr bewegt werden.
Der AG fordert jetzt vom AN das er das Fahrzeug von seinem Wohnort zum Firmensitz (Entf. 270 km) überführt (Rückfahrt soll AN selbst organisieren und bezahlen).
Im Vertrag zum Dienst-Kfz war kein Passus zu finden, in dem ein Übergabe- oder Abholort benannt ist.
Im Arbeitsvertrag ist in einem § ein Satz enthalten, das der AG das Fahrzeug jederzeit zurückfordern darf. Auch hier ist kein Hinweis auf Abholung oder Übergabeort zu finden.
Meine Frage an die Experten:
a) Kann der AG die Überführung des Kfz verlangen ?
b) Falls Ja, muß der AG die Rückfahrtkosten (Bahn) übernehmen ?
c) Bei Abholung durch die Firma muß was berücksichtigt werden ?
(kenne mich hier nicht so aus)
Und zum lachen noch was hinterher :
Der AG hat in einer E-Mail den gekündigten AN angeboten die Wagen bis zum Entlassungstag weiter zu nutzen (mtl 625 Km), wenn Sie auf eine Kündigungschutzklage verzichten und das Kfz mit allem was der Firma gehört am letzten Arbeitstag zur Firma bringen !!
Danke schon im voraus für Eure Antworten
Viele Grüße
Jörg