Rückgabe des Dienst-Kfz nach Kündigung

Hallo W-W-W’ler!
(ich mal wieder)

Ein Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer betrieblich bedingt zum 31.05.05 gekündigt. Das Fahrzeug soll ab dem Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr bewegt werden.
Der AG fordert jetzt vom AN das er das Fahrzeug von seinem Wohnort zum Firmensitz (Entf. 270 km) überführt (Rückfahrt soll AN selbst organisieren und bezahlen).
Im Vertrag zum Dienst-Kfz war kein Passus zu finden, in dem ein Übergabe- oder Abholort benannt ist.
Im Arbeitsvertrag ist in einem § ein Satz enthalten, das der AG das Fahrzeug jederzeit zurückfordern darf. Auch hier ist kein Hinweis auf Abholung oder Übergabeort zu finden.

Meine Frage an die Experten:
a) Kann der AG die Überführung des Kfz verlangen ?
b) Falls Ja, muß der AG die Rückfahrtkosten (Bahn) übernehmen ?
c) Bei Abholung durch die Firma muß was berücksichtigt werden ?
(kenne mich hier nicht so aus)

Und zum lachen noch was hinterher :
Der AG hat in einer E-Mail den gekündigten AN angeboten die Wagen bis zum Entlassungstag weiter zu nutzen (mtl 625 Km), wenn Sie auf eine Kündigungschutzklage verzichten und das Kfz mit allem was der Firma gehört am letzten Arbeitstag zur Firma bringen !!

Danke schon im voraus für Eure Antworten

Viele Grüße
Jörg

Hi, Jörg,
wie das mit dem Überführen ist, weiß ich nicht, aber ich würde - erst recht nach dem offenen Hinweis des AG - eine Kündigungsschutzklage einreichen! Und was heißt, der AN darf das Fahrzeug weiter nutzen - ist er freigestellt bis zum Arbeitsende? Urlaub?
Noch eine Möglichkeit, das Auto zurückzugeben: AN fährt Auto zur Firma, fährt mit anderem AN zurück zu sich nach Hause und der fährt dann mit dem Wagen in die Firma. Als Firmenwagen darf das Fahrzeug von jedem Angehörigen der Firma gefahren werden. Sind zwar mehr als 625 km, aber dann muss man das schlimmstenfalls über den Monatswechsel machen. (Oder der AG akzeptiert die 185 Extra-Kilometer. Vielleicht kann man den Deal ja sogar mit demjenigen machen, der den Wagen ab Juni fahren soll.
Viele Grüße, Miriam

Hallo Miriam,

die Kündigungsschutzklage wird von der AN’in nicht in Betracht gezogen, da Sie auf jeden Fall von dieser Firma weg will. Bei den 625 Km wird die Übergabefahrt zum Betrieb nicht zu den Privatkilometern gerechnet (Fahrt für den AG). Freistellung ist seit Zugang der Kündigung durch den AG angeordnet(unter Anrechnung des Resturlaubes).
Wichtig für die betroffene ist die Frage ob ein rechtlicher Anspruch besteht, das der AN das Fahrzeug zurückbringen muß und auf eigene Kosten die Rückreise antreten soll.

Viele Grüße
Jörg

Hallo

Warum sollte es einen anderen Rückgabeort geben als den Firmensitz?

Natürlich muß der AN den Wagen am Firmensitz zurückgeben, ebenso wie alles weitere überlassene Firmeneigentum. Wie er dann nach hause kommt, ist nicht Problem des AG.

Mit welchem recht ist die Nutzung des Fahrzeugs durch den AN ab dem Zeitpunkt der Kü eigentlich ausgeschlossen? Darf der Wagen nur dienstlich genutzt werden? Wurde er als Dienstwagen durch den AN bisher versteuert?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Hallo

Warum sollte es einen anderen Rückgabeort geben als den
Firmensitz?

Im Vertrag steht keine klare Angabe zum Übergabeort ! Die Übergabe des Fahrzeuges an den Arbeitnehmer fand auch nicht in der Firma statt.

Natürlich muß der AN den Wagen am Firmensitz zurückgeben,
ebenso wie alles weitere überlassene Firmeneigentum. Wie er
dann nach hause kommt, ist nicht Problem des AG.

Nicht Korrekt. Da die Außendienstmitarbeiter mit Mustern und Broschüren überladen werden (die wöchentlich geliefert wurden),
passt das schon mal nicht alles ins Kfz. Eine Abholung durch die Firma oder andere Außendienstler ist damit schon mal geboten.

a)Mit welchem recht ist die Nutzung des Fahrzeugs durch den AN
ab dem Zeitpunkt der Kü eigentlich ausgeschlossen?
b)Darf der Wagen nur dienstlich genutzt werden? Wurde er als
Dienstwagen durch den AN bisher versteuert?

a) Steht im Vertrag zum Dienst-Kfz.
b) Dienst-Kfz wird versteuert und darf über 625 Km monatlich privat bewegt werden.

Gruß,
LeoLo

Viele Grüße
Jörg

Holla.

Im Vertrag steht keine klare Angabe zum Übergabeort ! Die
Übergabe des Fahrzeuges an den Arbeitnehmer fand auch nicht in
der Firma statt.

Ich versuche es mal so herum : Erfüllungsort für den Arbeitsvertrag ist der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz befindet. Und das ist auch bei einem Außendienstler üblicherweise der Sitz des Arbeitgebers. Damit wissen wir, warum kein Ort explizit angegeben wird.

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Nicht Korrekt

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Eine Abholung durch die Firma oder andere Außendienstler ist damit schon mal
geboten.

[snup]

Mich deucht dunkel, Du hättest gefragt …? Warum schrobst Du nicht gleich die Dir genehmen Antworten hinzu, auf dass wir hätten selbwelche ankreuzen und Dir somit unsere Silo Rosi Lido Anteilnahme hätten bekunden können?

Ernsthaft : Kompetentere Antworten als von Onkel Leo wirst Du in Arbeitsrecht schwerlich erhalten. Und wenn Dir diese nicht gefallen … that’s life.

Gruß kw

Hallo

Was steht denn im Wortlaut im AV zum Thema Dienstwagen?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

der Wortlaut im AV ist nur das der AG ein Dienst-Kfz zur Verfügung stellt. Das nähere ist in einem separaten Dienst-Kfz Vertrag geregelt.
Hier wird dann sehr ausführlich zu folgenden Punkten Stellung genommen : Fahrten des AN zu den Kunden / Privatfahrten / Fahrten ins Ausland / Pflege des Kfz / Instandhaltung / Genehmigung von Reparaturen / genehmigung bei Austausch von Verschleißteilen / Verhalten bei Unfällen / Eigenanteil bei selbstverschuldeten Unfällen / Verhalten bei Diebstahl oder Aufbruch / Versicherungen des AG für das Kfz.

So ausführlich wie diese Punkte im Vertrag auch behandelt werden, so wenig steht darin zum Übergabeverfahren oder zur Rückgabe des Kfz.
Daher kam meine Frage wie das eventuell andere kennen, oder ob es dazu einschlägige Urteile gibt.

Viele Grüße
Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jörg

Wenn Du mir dei wörtlichen Vereinbarungen schuldig bleibst, die getroffen wurden, wieso sollte ich zu einem anderen Schluß kommen? Also: Wortlaut aller relevanten Vereinbarungen, sonst ergibt sich nichts Neues.

Gruß,
LeoLo