Rückgabe des Studienplatzes einfach so möglich?

Hallo!

Ich habe eine Frage und weiß nicht so richtig, wo ich Antwort darauf bekommen kann.

Es ist so, ich mache dieses Jahr mein Abitur und möchte danach gern einen Europäischen Freiwilligendienst machen. Da sich leider die Aufnahmeorganisation in Prag jetzt schon zur zweiten Antragsfrist nicht ausgekäst hat, ist die nächste am 1.6., sodass ich Mitte/Ende Juli erfahre, ob mein Aufenthalt bewilligt wird von der EU.
Danach würde ich gern studieren, und zwar Psychologie in Jena. Nun ändert sich ja dieses Jahr wohl alles auf Bachelor/Master dort, sodass ich im Moment auf der Website der Uni noch nicht so wirklich Informationen für das WS 07/08 finde.

Die Bewerbungszeiten werden sich ja, vermutlich, nicht wirklich ändern, sprich so Mitte Juli rum, vermute ich mal. Zu dem Zeitpunkt weiß ich jedoch vom EFD noch nicht, ob ich darf, und würde mich dann auch für’s Studium bewerben, falls es nicht klappt.
Wenn ich dann sowohl beim Studium als auch beim EFD angenommen werden würde, darf ich dann einfach den Studienplatz wieder zurückgeben und mich nächstes Jahr nochmal bewerben, oder hat das irgendwelche Konsequenzen, dass ich erste wollte, dann nicht und ein Jahr später doch wieder??

Bin dankbar für jede Hilfe!

Thorid

Hallo Thorid!

Es ist nicht schlimm, eine Zulassung zum Studium nicht mit einer Einschreibung zu beantworten. Manche Unis schicken einem nen Brief in dem Sie um eine kurze Erklärung bitten, also ob Du den Studienplatz annehemen wirst oder nicht, damit die das mit den Nachrückern schneller gebacken bekommen. Diese Erklärungen sind aber oft nicht bindend oder zwingend erforderlich, sondern zeugen mitunter eher von Deiner Kulanz. Entscheidend sind normalerweise Einschreibefristen, die auf dem Zulassungsbescheid angegeben werden und wenn Du dich in dem Zeitraum nicht ordnungsgemäß einschreibst verfällt die Zulassung. Rechtsfolgen hat das idR keine. (Eine Außnahme wär es, wenn es um Zivildienst, Bundeswehr etc. ginge. Hier besteht, wenn Du die Einschreibung mit dem Hinweis auf Deine Dienstpflicht ablehnst ein Recht auf Immatrikulation im Folgejahr. Man kann sich ja sogar teilweise bewerben mit dem Hinweis, bei Zustimmung sich nicht einzuschreiben Dienstpflichterfüllung)

Viele Grüße, Stefan

Moin Thorid,
Erstens: Die Bewerbungszeiten ändern sich:
Bewerber, die im Bewerbungsjahr Abi machen: 15. 7. dieses Jahres;
dagegen „Altbewerber“: 31. 5.
Zweitens: Wiederbewerbung ist auch nach freiwilliger Rückgabe eines Studienplatzes möglich.
Grüße vom Vieux