Rückgabe DVD-Recorder möglich?

Hallo,

angenommen, jemand hat am 14.03.05 bei Aldi einen DVD-Recorder mit Festplatte gekauft (3 Jahre Garantie). In der Folgezeit gibt es immer wieder Probleme mit den Aufnahmen (Aufnahmen brechen plötzlich ab). Der Käufer schickt schließlich im September '05 das Gerät an das Service Center, dieses schickt nach einer Untersuchung ein neues Gerät zurück.

Mit dem zweiten Gerät brechen nun zwar die Aufnahmen nicht mehr ab, es kommt aber immer wieder vor, dass Sendungen ohne Ton aufgenommen werden (scheinbar zufällig). Außerdem arbeitet die eingebaute Uhr so ungenau, dass man sie alle ca. 2 Wochen wieder stellen muss. Der Käufer schickt deshalb das zweite Gerät im März '06 an das Service Center, dieses schickt nach einer Untersuchung wieder ein neues Gerät zurück.

Das dritte Gerät hat ähnliche Probleme: Sendungen werden manchmal ohne Ton aufgenommen, die eingebaute Uhr ist ungenau. Zusätzlich können nach kurzer Zeit keine DVD’s mehr beschrieben oder formatiert werden.

Der Käufer möchte nun das Gerät endgültig zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Ist das Möglich? Wenn ja, an wen zurückgeben: An die Aldi Filiale, wo das Gerät gekauft wurde, oder an das Service Center? Gibt es dabei was zu beachten?

Gruß,
Markus

Hallo

Das dritte Gerät hat ähnliche Probleme: Sendungen werden
manchmal ohne Ton aufgenommen, die eingebaute Uhr ist ungenau.
Zusätzlich können nach kurzer Zeit keine DVD’s mehr
beschrieben oder formatiert werden.

Du musst dem Händler noch einen dritten Nachbesserungsversuch gewähren. Beim 4. ist dann Schluss und Wandlung möglich. Ich hab das gleiche Spiel mit einem Lite On DVD Recorder bei Saturn vor 2 Jahren durch, die Kisten hatten auch einen Serienfehler eingebaut. Ton wurde öfters mal eingespart beim aufnehmen.

Der Käufer möchte nun das Gerät endgültig zurückgeben und den
Kaufpreis erstattet bekommen. Ist das Möglich? Wenn ja, an wen
zurückgeben: An die Aldi Filiale, wo das Gerät gekauft wurde,
oder an das Service Center? Gibt es dabei was zu beachten?

Abgeben, da wo gekauft. Kann sein, dass Sie dir mit Nutzungsentgeld kommen könnten, dann die km+Nerven + vergeigte DVDs gegenrechnen. Scheint ja auch sowas, wie ein Serienfehler zu sein.

Gruß,
Markus

LG
Mikesch

Hallo,

die wesentliche Frage ist hier: Wer hat die Nachbesserung vorgenommen. Der Verkäufer oder der Hersteller ? Die Frage zielt daraufhin ob der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert hat oder der Garantiegeber im Rahmen der Garantie. Hieraus könne dann ggf. bestehende Ansprüche abgeleitet werden. Die Frage ist auch, wann genau die Reklamation erfolgte. Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf ?

Wandlung kann immer nur gegen den Verkäufer stattfinden. Mit dem Servicecenter besteht ja keinerlei Vertragsverhältnis. Da das ursprünglich erworbene Gerät aber berits getauscht wurde, dürfte es schwerfallen den Beweis zu erbringen, dass dieses bereits bei Übergabe mangelhaft war.

Gruß

S.J.

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Falsch

Du musst dem Händler noch einen dritten Nachbesserungsversuch
gewähren. Beim 4. ist dann Schluss und Wandlung möglich.

Hallo,

das ist falsch:

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

…Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch
als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Gruß

S.J.

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Vorweg: Dem anderen Beitrag von dir habe ich ein Sternchen gegeben. Hierzu aber nun kleine Hinweise:

Wandlung kann immer nur gegen den Verkäufer stattfinden.

Wenn man’s genau nimmt, stimmt das nicht. Denn eine Wandlung käme nur in Betracht, wenn sie vom Gesetz noch vorgesehen wäre, und das ist nicht so. Heute gibt es nur noch den nahezu identischen Rücktritt.

Mit
dem Servicecenter besteht ja keinerlei Vertragsverhältnis.

Na ja, event. besteht mit dem Unternehmen, das das Servicecenter betreibt, ein Garantievertrag. Aber daraus erwachsen dann wohl keine Ansprüche aus Sachmangelgewähr.

Da
das ursprünglich erworbene Gerät aber berits getauscht wurde,
dürfte es schwerfallen den Beweis zu erbringen, dass dieses
bereits bei Übergabe mangelhaft war.

Ganz schön schwer sogar :wink:

Levay

die wesentliche Frage ist hier: Wer hat die Nachbesserung
vorgenommen. Der Verkäufer oder der Hersteller ?

Ich vermute, der Hersteller im Rahmen der Garantie (Garantie besteht immer noch).

Die Frage
zielt daraufhin ob der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung
nachgebessert hat oder der Garantiegeber im Rahmen der
Garantie. Hieraus könne dann ggf. bestehende Ansprüche
abgeleitet werden. Die Frage ist auch, wann genau die
Reklamation erfolgte. Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf ?

Die erste Reklamation erfolgte genau nach 6 Monaten.

Wandlung kann immer nur gegen den Verkäufer stattfinden. Mit
dem Servicecenter besteht ja keinerlei Vertragsverhältnis. Da
das ursprünglich erworbene Gerät aber berits getauscht wurde,
dürfte es schwerfallen den Beweis zu erbringen, dass dieses
bereits bei Übergabe mangelhaft war.

OK. Aber wie sollte ich nun weiter vorgehen? Die Sache mit einem Rechtsanwalt besprechen? (der DVD Recorder hat damals 299 EUR gekostet)

Gruß,
Markus

Unabhängig vom rechlichen…
Hallo,

Der Käufer möchte nun das Gerät endgültig zurückgeben und den
Kaufpreis erstattet bekommen.
An die Aldi Filiale, wo das Gerät gekauft wurde,

warum versucht Du es nicht einfach? Grad Aldi soll da sehr kulant sein. Unabhängig davon, ob Du nun ein Recht drauf hast oder nicht.
Gruß
loderunner

Ich kaufe ein ‚t‘. :wink: (owt)
-nix-

Hallo,

also wenn der Hersteller eine Reparatur im Rahmen der Garantie vorgenommen hat, ist dies nicht als Nachbesserung des Verkäufers zu werten. Das stärkt deine Ausgangslage nicht gerade. Grundsätzlich gilt es hier zunächst zu klären, ob der DVD Rekorder bereits bei Übergabe defekt war und der Mangel schon „anlag“. Nur dann bestehen überhaupt Ansprüche gegen den Verkäufer. Nun wurde das Gerät vom Hersteller schon ausgetauscht. Juristisch gesehen, hatte der Verkäufer somit bislang keine Möglichkeit zur Nachbesserung. Diese Möglichkeit steht ihm zunächst zweimal zu. Ob der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war ist auch fraglich, denn das Gerät funktionierte ja 6 Monate. Die Beweislastfrage bemisst sich hier an den genauen Kauf- und Reklamationsdatum, denn die Beweislastumkehr bei einem Verbrauchsgpüterkauf beträgt exakt 6 Monate. Aber eine Rückabwicklung dürfte schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil der Kaufgegenstand ja nicht mehr im Besitz des Käufers ist, da das Gerät vom Hersteller getauscht wurde. Und eine Rückabwicklung heißt Kaufgegenstand gegen Geld und nicht „ein anderer“ Gegenstand gegen Ware. Ich sehe keinen Anspruch auf Wandlung/Rückabwicklung gegen den Verkäufer. Das kann sich der Käufer auch noch mal vom Anwalt verklickern lassen, die Jungs müssen ja auch leben.

Gruß

S.J.

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