Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Person A bestellt sich etwas bei Unternehmen U über Ebay. Die Ware muss dann zurückgesendet werden. Der Käufer A erwartet die Erstattung des Waren- bzw. Kaufwertes. Verkäufer U schreibt in einer Mail, dass der Käufer die Portokosten für die Rücksendung übernehmen muss.
Ist das rechtens- wenn Person A bei einem Unternehmen kauft? Muss nicht das Unternehmen die Portokosten für die Rückgabe übernehmen?
Hallo,
Muss nicht das Unternehmen die Portokosten für die Rückgabe
übernehmen?
Händler hat Käufer hoffentlich vor Kauf und nach Kauf über sein Widerrufs-/ oder Rückgaberecht informiert, dass auszugsweise so oder ähnlich lauten sollte:
„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
Stephanie
also das steht in den fiktiven AGB’s
Ingebrauchnahme eingetreten ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung jedoch zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
In einer fiktiven Email meinte Verkäufer U:
Paket freimachen (frankieren)
was immer das auch heissen mag.
Verkäufer U hat eine fiktive Mail von Person A bekommen, mit dem Inhalt, dass die Portokosten nach geltendem Recht erstattet werden müssen.
Hallo,
In einer fiktiven Email meinte Verkäufer U:
Paket freimachen (frankieren)
was immer das auch heissen mag.
D. h. auf ein DHL Paket bis 10 kg kommt 6,90 Euro drauf, etc.
Verkäufer U hat eine fiktive Mail von Person A bekommen, mit
dem Inhalt, dass die Portokosten nach geltendem Recht
erstattet werden müssen.
Vorausgesetzt, dass der Wert der Ware über 40 Euro liegt!!! Wie hoch der Warenwert ist, wurde bisher noch nicht erwähnt.
Der Käufer hat aber eine Mitwirkungspflicht die Rückversandkosten gering zu halten und nicht unnötig in die Höhe zu treiben - so wäre z. B. Expressversand unnötig. Gleichermaßen ist UNFREIER Rückversand unnötig - der kostet dann (für den Empfänger) plötzlich 12,- Euro statt 6,90 Euro.
Falls der Käufer die Rückversandkosten, die der Verkäufer erstatten soll unnötigerweise in die Höhe treibt, könnte der Verkäufer evtl. erklären, dass er die nötigen Versandkosten von z. B. 6,90 Euro erstattet und unnötige Zusatzkosten der Käufer tragen soll.
Stephanie