Rückgabe eines vor 1,5 Jahren gekauften Wasserbettes

Hallo,
ich habe im Januar 2012 ein Wasserbett gekauft. Als ich mich damals nach dem Stromverbrauch erkundigte, meinte der Verkäufer dass zischen 4 bis 6 € monatlich auf mich zukommen würden (leider habe ich dies nirgends schriftlich, allerdings war mein Freund bei diesem Gespräch dabei). Mit dieser Gewissheit habe ich mich für einen Kauf entschieden.
Anfang 2013 kam eine Aufforderung der EnBW, dass ich 1000 € nachzahlen müsste. Zuerst habe ich bei der EnBW angerufen um abzuklären, dass ich den Zählerstand nicht falsch durchgegeben habe. Als klar war, dass dies nicht der Fall war, kaufte ich mir einen Stromzähler und hängte ihn an eine Kammer des Wasserbetts, dabei kam ich umgerechnet auf ca. 40 € monatlich, das 10fache von dem, was mir versprochen wurde. Damit war klar, dass der hohe Stromverbrauch auf das Wasserbett zurückzuführen war. Ich kontaktierte den Händler, der darüber schockiert war und mich bat, bitte nochmals den Stromverbrauch zu messen, dieses Mal allerdings direkt an der Steckdose wo beide Kammern zusammenkommen um mögliche Rechenfehler zu vermeiden. Zusätzlich bat er mich, den Stromverbrauch von meiner Wohnung im Ruhezustand (wenn niemand daheim ist) über den Zähler zu notieren. Nachdem beides geschehen war, bestätigte der Leerlauf meiner Wohnung, dass irgendetwas in meiner Wohnung Strom frisst. Bei dem Stromzähler allerdings kam ich dieses Mal umgerechnet auf ca. 6 € monatlich. Für mich ist dieser Unterschied logisch: Bei der ersten Messung hatte ich eine Außentemperatur von ca. 5 °C bei der zweiten von ca. 30 °C, ich bin ein Kaltschläfer, d.h. ich habe Winter wie Sommer mein Fenster offen. Dass das Wasserbad bei einer Außentemperatur von 5 °C viel mehr heizen muss als bei 30 °C ist klar.
Ich kontaktierte meinen Händler und legte ihm die gesammelten Daten vor. Dieser meinte er hätte den Verkäufer der Wasserbett-Heizung bereits kontaktiert, aber zu einem persönlichen Gespräch wäre es noch nicht gekommen. Letztendlich sind wir so verblieben, dass er versucht mein Wasserbett weiter zu vermitteln, allerdings müsste dies über mich passieren, da er keine erneute Garantie vergeben kann.
Der Vater meines Freundes meinte letzens, dass ich aufpassen müsste, dass ich nicht über die 24 Monate rauszukommen, und dass ich ein Recht darauf hätte, dass der Händler mir das Wasserbett wieder abnimmt und ich mein Geld wieder bekomme. Stimmt das? Von dem Händler habe ich bisher nichts mehr gehört und langsam habe ich auch das Gefühl, dass er auf Zeit spielt…

VG Ilona

Hallo Ilona,
bin kein Jurist und kann dazu nichts Schreiben, nur eins Isolieren, ich habe mein Wasserbett komplett auf Dämmplatten stehen.
MFG