Rückgabe Einwegflasche ohne Strichcode

Hallo.

Seit einiger Zeit haben Einwegflaschen ja einen Strichcode aufgedruckt. Dieser wird ja in den Rückgabeautomaten gelesen, um die Flaschen zu erkennen. Wenn man nun eine Flasche habe, die nicht diesen Strichcode trägt, für die aber Einwegpfand entrichtet wurde - erworben bevor das einheitliche Rücknahmesystem eingeführt wurde -, kann man dann diese Flasche trotzdem in jedem Geschäft, das Einwegflaschen führt, zurückgeben, oder muss man sich an das Geschäft erinnern, wo vor ewiger Zeit diese eine Flasche gekauft wurde?

Ich hoffe, da kann mir jemand weiterhelfen.

Gruß,
Sebastian.

Hallo,
ianal, deshalb keine rechtliche Aussage dazu. Nur was praktisches:
bei meinem letzten Versuch, eine Flasche abzugeben, hat der Automat sie auch nicht angenommen. Ein Angestellter in diesem Laden sagte auf meine Rückfrage: Entweder an der Kasse abgeben oder die Papierbanderole komplett entfernen und nochmal in den Automaten stecken.
Der Automat hat sie ohne Banderole (und damit ohne Strichcode) angenommen.

Was anderes ist das übrigens mit den Sonderwegen von Aldi(?) und Lidl. Die sagen klipp und klar: ohne Symbol von uns auf der Flasche keine Rücknahme. Und das gilt dann auch in dem Fall, dass die Banderole fehlt.

Gruß
loderunner

Hallo,
ianal, deshalb keine rechtliche Aussage dazu. Nur was
praktisches:
bei meinem letzten Versuch, eine Flasche abzugeben, hat der
Automat sie auch nicht angenommen. Ein Angestellter in diesem
Laden sagte auf meine Rückfrage: Entweder an der Kasse abgeben
oder die Papierbanderole komplett entfernen und nochmal in den
Automaten stecken.
Der Automat hat sie ohne Banderole (und damit ohne Strichcode)
angenommen.

Was anderes ist das übrigens mit den Sonderwegen von Aldi(?)
und Lidl. Die sagen klipp und klar: ohne Symbol von uns auf
der Flasche keine Rücknahme. Und das gilt dann auch in dem
Fall, dass die Banderole fehlt.

Ja, es wäre bei einem der genannten Discounter probiert worden, an der Kasse wurde die Rücknahme abgelehnt.
Aber ich habe gerade auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz (oder wie auch immer der korrekte Name noch gleich ist) gefunden, dass man solche Flaschen bei allen Vertreibern zurückgeben kann, die Flaschen aus dem selben Material verkaufen: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/pfandpflicht/doc/…

Muss ich wohl nochmal vorbeigehen.

Sebastian.