Rückgabe Geschäftsfahrzeug

Hallo zusammen,

der MA ist am 30.07.2012 fristgerecht aus betriebsbedingten Gründen zum 31.08.2012 gekündigt worden.
MA hat allerdings Schwerbehindertenausweis und somit die Kündigung angefochten, hier Anwalt eingeschaltet. Kündigung zum 31.08.2012 nicht rechtswirksam.

MA hat ein Geschäftsfahreug, das er auch zur privaten Nutzung hat. Hier 1% Versteuerung des Anschaffungswertes.
Text in Kündigung. „…zur Verfügung gestelte Geschäftsfahrzeug bitten wir mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an uns zurückzugeben.“

Da das AV jedoch nicht beendet ist, stellt sich mir die Frage, ob der PKW wirklich zum 31. August 2012 abgeben muss.

Wer hat entsprechende Erfahrungswerte?!

Freue mich auf zahlreiche Infos!

Vielen Dank vorab.

Was meint der bereits eingeschaltete Anwalt?

Hallo zusammen,

Hallo,

Kündigung
zum 31.08.2012 nicht rechtswirksam.

Ist das tatsächlich schon rechtskräftig festgestellt worden ?
Würde mich in so kurzer Zeit stark wundern.

Vielen Dank vorab.

&Tschüß