Hallo,
folgender natürlich rein theoretischer Fall / Frage:
Jemand erwirbt in einer Zwangsversteigerung ein Haus. In den 3 Monaten nach dem Zugschlagbeschluss erfolgt die Eintragung ins Grundbuch. Der Ersteher saniert das Haus und zieht ein.
Danach legt der ehemalige Eigentümer eine Beschwerde gegen den Zuschlag ein mit folgendem Hintergrund: Es stellt sich heraus, dass eine Forderung, die zum Versteigerungstermin angemeldet wurde, gar nicht besteht. Konkret wurde die Forderung eines Maurers in Höhe von 500 EUR angemeldet und auch beim Verteilungstermin berücksichtigt, die für ein Nachbarhaus gilt. Hier ist es also zu einer Verwechselung gekommen.
Was wird nun geschehen? Muss der Ersteher damit rechnen, das Haus (obwohl es bereits in sein Eigentum übergegangen ist) wieder zurückgeben zu müssen?
Vielen Dank für Einschätzungen…
Melanie