Rückgabe Kaution

Hallo Mietsrechtskundige,

Mieterin M. Ieterin ist mit dem Umzugsunternehmen des Herrn U. Mzug aus ihrer Wohnung ausgezogen. Durch den Aufzugsaufbau des Herrn U. Mzug wurde eine Fensterbank beschädigt. M. Ieterin hat alle Zahlungen wie Heizkosten etc. beglichen. Der Vermieter V. Ermieter hat auf mehmalige Anfragen des Herrn U. Mzug w. eines Termins zur Schadensbehebung nicht reagiert, bzw. war nicht da, bzw. konnte / wollte keinen Termin nennen.
M. Ieterin hat die Umzugskosten beglichen, sieht den noch zu behebenden Schaden als Sache zwischen V. Ermieter und U. Mzug. Herr V. Ermieter sieht das anders, er will die Mietkaution erst nach der reparatur bezahlen, und will nach Ablaufen einer Frist die Kosten für die Reparatur (incl. einer unbeschädigen Fensterbank, damit der Gesamteindruck des Hauses nicht leidet) von der Mietkaution abziehen.
Geht das bzw. wie ist die Rechtslage, insbesondere, hat M. Ieterin überhaupt noch Pflichten zu erfüllen?

Danke für alle sachdienlichen Hinweise!
Stefan

Hallo,

die Mietkaution kann einbehalten werden, wenn Schäden vorhanden sein sollten. Der Mieter könnte sich beim Umzugsunternehmen wegen des gekürzten Teils der Kaution beim Umzugsunternehmer schadlos halten. Einfacher wäre natürlich, wenn der Vermieter das alles direkt mit dem Umzugsunternehmen klärt - aber jeder hat sich natürlich grundsätzlich erstmal an seinen eigenen Vertragspartner zu halten. Also V an M und M an U. Es kommt auch noch darauf an, was in den Vertragsbedingungen des U steht und wie der Schaden entstanden ist (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit…). Tja, alles nicht so einfach… Das müsste man mal genauer unter die Lupe nehmen…

Grüße,

Caroline

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