Hallo,
Gläubiger will nach zwei Jahren das Kfz endlich zurück geben (verschwiegene Unfallschäden/Wandlung), nachdem der Schuldner einen Offenbarungseid geleistet hatte und zweimal umzog.
Nun hat der Gläubiger mehrere hundert Euro investiert, dass das Kfz in der Zeit weiter fährt.
Folgende Fragen:
erhöhen die Investitionen die Ansprüche automatisch oder müssen diese wieder vom Gericht bestätigt werden (eigenes Verfahren, neuer Titel)?
muss der Gläubiger eine Minderung der Ansprüche hinnehmen, weil das Kfz in der Zeit gefahren wurde (50.000 km)?
muss das Kfz zu einhundert Prozent wie beim Kauf dastehen oder muss der Schuldner vertretbare Abschläge (z.B. Rost) hinnehmen?
der Schuldiger hat seinen Wohnsitz 150 km westlich - gibt es eine Möglichkeit für den Gläubiger, den Vermögensstand des Gläubigers durch den zuständigen Gerichtsvollzieher prüfen zu lassen, OHNE DABEI DAS KFZ VORZUFÜHREN? (stellt sich nämlich in der Praxis als extrem umständlich dar und ist sehr wahrscheinlich viel Aufwand für nix, wenn der Schuldner sagt „hab nix“ oder einfach nicht da ist und der Gläubiger 4 Stunden Fahrtaufwand hin und zurück hat)
kann das Kfz abgemeldet werden und dem Gläubiger nach Zahlung (Übergabe Papiere und Schlüssel) dann zur Abholung zur Verfügung gestellt werden?
gibt es beim Titel auch die Möglichkeit einer „gütlichen Einigung“, also Schuldner zahlt nur einen Teil und Gläubiger verzichtet auf weitere Ansprüche?
Weiss jemand was?
Danke, Helge