Hallo zusammen,
mal angenommen, man hätte vor ca. 15 Jahren eine Mietwohnung als Erstbezug übernommen. Die Wohnung wäre ohne Tapeten/Anstriche sowie ohnen Bodenbeläge (nur Estrich) - von Boden- und Wandfliesen in Küche und Bad abgesehen.
Im Mietvertrag wäre vereinbart gewesen
- Schönheitsreparaturen übernähme der Vermieter
- zum Thema Rückgabe nur „besenrein“.
Weiterhin angenommen, der Mieter habe während der Mietzeit trotzdem jegliche Arbeiten selbst vorgenommen und z.B. Bodenfliesen und Laminat verlegt, Wände und Decken tapeziert und gestrichen. Die letzte Renovierung läge je nach Raum ca. 1-5 Jahre zurück.
Beim Auszug habe der Mieter nun alles so belassen wollen, also keine Tapeten/Farbe entfernen oder erneuern, die Bodenfliesen und das Laminat belassen, sondern lediglich alle Bohrlöcher verschließen.
Dürfte in einem solchen Fall der Vermieter zu Recht die „Rückgabe im Ursprungszustand“ verlangen und darunter verstehen, dass alle durch den Mieter eingebrachten Boden- und Wandbeläge wieder entfernt werden müssten???