Rückgabe/-nahme e. fehlerhaften elektron. Gerätes

Hallo.

gesetzt den Fall, ein Proband kauft ein mobiles Fernsprechendgerät, welches (in der Bedienungsanleitung) explizit eine Funktion verspricht, die wenigstens beim Probanden, vielleicht aber auch bei der ganzen Serie dieses Gerätes (letzteres ist vom Probanden allerdings nur zu vermuten, nicht zu belegen) überhaupt nicht funktioniert.
Und das auch durch den (in diesem Fall wirklich ratlosen) Hersteller-Support bestätigt wird. Weiterhin kann auch der Support des anbietenden Mobilfunkproviders keine Lösung anbieten. Auch ein Test im Mobilfunkgeschäft unter den Augen eines geduldigen Verkäufers schlägt fehl.
Eine bereits erfolgte Einsendung zur Reparatur bringt auch keine Änderung der Tatsache, dass ein für ein mobiles Fernsprechendgerät unverzichtbarer Bestandteil seiner Funktion nicht gegeben ist.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass diese ganze Geschichte sich seit Kaufdatum nun bereits wenigstens 4 Wochen hinzieht. Somit seit dem Kauf für den „Probanden“, respektive Endkunden keine (!) der Beschreibung entsprechende Nutzungsmöglichkeit gegeben ist, also das Gerät gar nicht genutzt wurde und werden kann.

Wie und aufgrund welcher Rechtslage kann der Proband auf eine zeitnahe Rücknahme seitens des Verkäufers, also Mobilfunkproviders hoffen, obwohl dieser wohl nicht explizit für das Problem (vermutlich hard- oder softwareseitig bedingt) verantwortlich zeichnet?

Vielen Dank für Antworten.

Beste Grüße.

Wenn du sagst, um welche Funktion es geht, kann man dir vielleicht ohne Rechtsrat aber mit technischem Rat helfen. Verkäufer verkaufen. Die haben oft gar keine Ahnung.
Welches Gerät? Welche Störung?

Es kann sein, dass manche Funktionen, die ein Gerät zwar unterstützt, erst vom Anbieter freigeschaltet werden müssen bzw. gar nicht angeboten werden. Sperrung von Rufnummern kann sowas sein. manchmal müssen vom Anbieter auch Zusatzinfos abgefragt werden: PIN2-Codes etwa. Dasselbe gilt für das Endgerät selbst. Auch hier werden häufig nur beschissene Kuranleitungen mitgeliefert, die nicht mal die nötigen Gerätecodes mitliefern.

Wenn das Gerät eine ausgelobte Funktion nicht erfüllt, dann hat es einen Mangel.

Ganz egal, wer der Hersteller ist: Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird. Geht ja nicht, also muss er es zurücknehmen.

Das ist das unternehmerische Risiko eines Händlers, dass er auch für Fehler haften muss, die sein Vorlieferant eingebaut hat.