Rückgabe ohne Kassenbeleg

Hallo,
wir haben 2 Konzertkarten gekauft. Nun wurde dieses Konzert verschoben zu einem späteren Zeitpunkt an dem wir verreist sind. Jetzt haben wir aber leider den Bon nicht mehr, da wir die Karten erst vor 2 Wochen gekauft haben und das Konzert nächste Woche gewesen wäre. Können wir die Karten trotzdem zurückgeben (denn es wäre ja schade um das Geld)? Ist auf den Karten eine Nummer der Theaterkasse vermerkt, so daß für die Angestellten immer erkenntlich wird, daß die Karten auch wirklich dort erworben wurden, damit diese Diskussion schon mal ausbleibt?
Wir haben mit Gutschein und Rest bar bezahlt, so daß wir den Kauf auch nicht über einen EC-Beleg nachweisen können. Reicht der Fakt eines Zeugen aus? Gibt es einen Paragraphen auf den man sich berufen kann? Fragen über Fragen…:smile:

Hallo,

wir haben 2 Konzertkarten gekauft. Nun wurde dieses Konzert
verschoben zu einem späteren Zeitpunkt an dem wir verreist
sind.

Dann hat ja der Veranstalter das Problem zu vertreten und eine Rückgabe der Karten sollte kein Problem sein.

Jetzt haben wir aber leider den Bon nicht mehr

Es gehört zu den weit verbreiteten Rechtsirrtümern, dass man denkt, man müsste einen Kassenbon vorweisen können. Muss man nicht. Man muss nur darlegen, dass man die ware auch in dem Laden gekauft hat. Bei einem Glas Nutella ist es natürlich schwierig weil das aus jedem Supermarkt stammen kann und man den Nachweis ohne Kassenbon nicht führen kann - es macht also sehr viel Sinn, das Kassenbon immer vorweisen zu können. Man MUSS es aber nicht unbedingt.

Ist auf den
Karten eine Nummer der Theaterkasse vermerkt, so daß für die
Angestellten immer erkenntlich wird, daß die Karten auch
wirklich dort erworben wurden, damit diese Diskussion schon
mal ausbleibt?

Das solltest du doch selber auf den KArten sehen können???

Wir haben mit Gutschein und Rest bar bezahlt, so daß wir den
Kauf auch nicht über einen EC-Beleg nachweisen können. Reicht
der Fakt eines Zeugen aus? Gibt es einen Paragraphen auf den
man sich berufen kann? Fragen über Fragen…:smile:

Nee, aber vielleicht erinnert man sich ja an euch, wenn nicht eh auf dem Ticket ersichtlich ist, dass es nur an einer bestimmten Stelle gekauft wurde.
Ich würde auf jeden Fall probieren an mein Geld zu kommen. Normalerweise sollte es kein Problem geben.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

wir haben 2 Konzertkarten gekauft. Nun wurde dieses Konzert
verschoben zu einem späteren Zeitpunkt an dem wir verreist
sind.

Dann hat ja der Veranstalter das Problem zu vertreten und eine
Rückgabe der Karten sollte kein Problem sein.

Jetzt haben wir aber leider den Bon nicht mehr

Es gehört zu den weit verbreiteten Rechtsirrtümern, dass man
denkt, man müsste einen Kassenbon vorweisen können. Muss man
nicht. Man muss nur darlegen, dass man die ware auch in dem
Laden gekauft hat. Bei einem Glas Nutella ist es natürlich
schwierig weil das aus jedem Supermarkt stammen kann und man
den Nachweis ohne Kassenbon nicht führen kann - es macht also
sehr viel Sinn, das Kassenbon immer vorweisen zu können. Man
MUSS es aber nicht unbedingt.

Ist auf den
Karten eine Nummer der Theaterkasse vermerkt, so daß für die
Angestellten immer erkenntlich wird, daß die Karten auch
wirklich dort erworben wurden, damit diese Diskussion schon
mal ausbleibt?

Das solltest du doch selber auf den KArten sehen können???

Nein kann ich eben nicht sehen, sonst würde ich nicht fragen. auf den Karten sind einige Nummern generiert, ob eine davon aber die Theaterkasse auszeichnet, kann ICH nicht feststellen, da ich keine Theaterkassenfachverkäuferin bin. Auf nem Kassenrezept sind auch einige Felder drauf, die ein „Normalbürger“ nicht deuten kann und ebenso verhält es sich für mich dann auch mit den Nummern auf Konzertkarten…

Wir haben mit Gutschein und Rest bar bezahlt, so daß wir den
Kauf auch nicht über einen EC-Beleg nachweisen können. Reicht
der Fakt eines Zeugen aus? Gibt es einen Paragraphen auf den
man sich berufen kann? Fragen über Fragen…:smile:

Nee, aber vielleicht erinnert man sich ja an euch, wenn nicht
eh auf dem Ticket ersichtlich ist, dass es nur an einer
bestimmten Stelle gekauft wurde.
Ich würde auf jeden Fall probieren an mein Geld zu kommen.
Normalerweise sollte es kein Problem geben.

Gruß,

MecFleih