Rückgabe onliner gekaufter Ware

Hallo,

habe beim Online-Abschluß eines neuen DSL-Vertrags ein Modem mitbestellt. Mittlerweile (das Modem ist noch nicht eingetroffen) würde ich gerne umdisponieren und ein anderes Modem nutzen. Kann ich das bestellte M. problemlos zurückgeben innerhalb einer bestimmten Frist und das Geld zurückerhalten?
Danke für Tips! (die FAQ funktionieren leider nicht…)

Gruß, Tobias

Schnell schreiben (hast Du wahrscheinlich schon gemacht.

Irrtum über die Eigenschaft der Sache dh.
dem Verkäufer Schadenersatz leisten und entgangenen Gewinn!
^ §119BGB glaub ich.
Johannes.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tobias!

@Johannes: sorry, aber das mit dem Eigenschaftsirrtum passt hier
leider gar nicht. Über welche verkehrswesentliche Eigenschaft sollte
sich Tobias denn Deiner Meinung nach geirrt haben? Abgesehen davon,
dass er nach einer Anfechtung Schadensersatzpflichtig würde…
Das würde ich besser wieder vergessen.

@Tobias:
Vorausgesetzt

  • Du bist nicht selbständig oder Unternehmer (also Verbraucher)
  • und hast die Bestellung/ den Kauf online getätigt

dann hast Du, weil es sich hier um einen Fernabsatzvertrag handelt (§
312b ff. BGB) ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Absätze I und II BGB in
Verbindung mit § 355 BGB. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform (eMail reicht, vergl. § 126b BGB) oder
durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen (hier: nach
Erhalt) zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.

Also: wann kam das Ding? Wenn´s länger als 2 Wochen her ist: Pech.
Ansonsten: zurückschicken mit der Bitte um Rückerstattung des Geldes.
Ist es noch gar nicht da, Brief desselben Inhalts schicken.
Einwurfeinschreiben reicht (als Beweis des fristgerechten Zugangs).

Gruß - Jaschiii

Supi! Dachte ich mir zwar, aber heutzutage…:wink:)
Vielen Dank für die Bestätigung!