Hallo zusammen,
ich stand letztens in einem Getränkeladen als ein anderer Kunde reinkam und ein Kasten Leergut abgeben wollte. Der Kassierer meinte daraufhin: „Nur, wenn Sie auch wieder was mitnehmen…“
Ich war sehr verwundert, der Kunde schien dies aber zu kennen.
Frage: Kann der Getränkehandel die Rücknahme von Pfandflaschen verweigern, wenn man nichts kaufen will?
(Im möglichen Idealfall soll es sich um Flaschen handeln, auch im Laden verkauft werden und es soll sich auch um übliche Mengen handeln.)
Viele Grüße,
Ente.
Hallo,
Nein…das ist unlauterer Wettbewerb…
Der Einzelhandel kann bei von ihm verkauften Mehrweg-Verpackungen die Rücknahme nicht verweigern…das kann er nur bei nicht von ihm im Sortiment geführten Verpackungen,was aber unwahrscheinlich ist, da es die
http://www.mehrweg.org
gibt,in der alle deutschen Hersteller von Mehrwegverpackungen sich zusammen getan haben.
Da unter anderem der
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.
dieser Vereinigung angehört,sollte man eine Beschwerde an diesen senden…das dürfte wesentlich schneller Erfolg zeigen,als jedes
amtliche Einschreiten…