Hallo Avagabi,
er konnte es nun, nach langem Hin und Her zurückgeben.
Einen kleinen Wertverlust mußte er zahlen.
Dieses Ergebniss entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung.
Durch das Fernabsatzgesetz kann man alles! innerhalb 2 Wochen zurückgeben, auch wenn es schon eingebaut war!
Danke
MfG
Erwin
super, dann hat ja alles zur Zufriedenheit geklappt.
Danke auch fuer die aktuelle Info!