Rückgabe Steuerelektronik?

Kann man bei einer Steuerelektronik nach testweisem Einbau vom 14tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen?
Ein Bekannter hat das Ersatzteil bestellt und nach dem vorsichtigen Einbau festgestellt daß ein weiteres Ersatzteil defekt ist. Da sich hiermit die Reparaturkosten in keinem Verhältniss mehr zum Zeitwert des Gerätes befinden schickte er das erste Teil innerhalb der Widerrufsfrist zurück.
Die Firma hat darauf verwiesen daß das Ersatzteil schon eingebaut war und es widerum zum Kunden zurückgeschickt.
Was soll er tun, muß er das teil bezahlen und dann wegwerfen?
Danke
Mfg
Erwin

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich im von § 312 d BGB festgelegten Umfang bei einem sogenannten fernabsatzgeschäft, wenn der Kunde Verbraucher und nicht etwa Unternehmer oder Händler ist.

Treffen bei Ihnen die Voraussetzungen zu, läßt sich allenfalls noch darüber streiten, ob für die „benutzte“ Steuerelektronik insoweit Wertersatz geleistet werden muß, als sie nach einmaligem Ein- und Ausbau nicht mehr neuwertig ist.

Zurücknehmen muß der Händler sie aber.

Hallo,

es gilt grundsätzlich das Widerrufsrecht, so dass eine bestellte Ware innerhalb der 14tägigen Frist zurückgeschickt werden kann.

Ausnahme:

  1. Versteigerungen wie z.B. bei ebay (keine Sofortkaufangebote, sondern nur Auktionen)
  2. Einzel- & Sonderanfertigungen

Die Widerrufsfrist hat ja gerade den Hintergrund, dass man sich die Ware anschauen/testen kann, daher verwirkt das Widerrufsrecht nicht durch einen Einnbau.

Zu beachten ist jedoch, dass, wenn z.B. durch den Einbau Schäden wie Kratzer o.ä. entstanden sind, kann der Händler dafür einen angemessenen Betrag in Abzug bringen. Er darf aber nicht den Widerruf ausschließen.

Wenn das Teil noch nicht angekommen ist, einfach die Annahme verweigern. Ansonsten aufheben und den Händerl fragen, wie er es zurück haben will. Auf keinen Fall einfach unfrei zurück schicken; das muss der Händler nämlich nicht akzeptieren und dann sitzt der Kunde auf den unnötigen Portokosten.

Fazit: Widerrufsrecht gilt weiterhin, ggf. mit Abzug, wenn durch den Einbau ‚Schäden‘ entstanden sind.

Viel Erfolg!
nch

die firma ist im recht.
ist das teil aber noch voll in ordnung, ist diese firma eventuell bereit zu einem rückkauf, wenn auch nicht zu 100 prozent.
die geschilderte situation genauso der firma erklären und dann lässt sich da bestimmt was machen.

Guten Tag,
ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen.
Dazu fehlen mir Details, wie:

WANN WO WIE haben Sie das Teil gekauft.
Was steht auf der Rechnung im Kleingedruckten ??
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
etc.
Eine Verbraucherzentrale könnte Ihnen
beim Privatkauf kostenlose Rechtsberetung
telefonisch geben könnnen, so denke ich.
Also bitte dort anrufen und den Sachverhalt
im Detail schildern.
mfg
Heumond

Danke, das ist auch mein Wissensstand!

Die Firma lässt eben nicht mit sich reden, sie schließen eine Rücknahme kategorischaus!
Danke

Dankeschön!
MfG
Erwin

leider weiß ich ja nicht um was es genau für ein teil geht.
aber eigentlich gibt es für alles irgendwo einen der genau dieses teil braucht.

Es handelt sich um die Steuerelektronik (Platine mit x gelöteten Bauteilen drauf die vermutlich nur für dieses 5 Jahre alte Kochfeld passt)
Äuserst unwahrscheinlich daß das gerade zufällig einer sucht.
Aufgrund der restlichen Zuschriften gehe ich aber eh nicht davon aus daß sich diese Frage stellt.
Danke
Mfg
Erwin

Hallo Lodar,

dass ist eine schwierige Frage.Was stand den zum Ersatzteil in den allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Hatte Dein Bekannter ein Rückgaberecht? Da Dein Bekannter das Ersatzteil eingebaut hat, wäre dies meines Erachtens nur auf Kulanz möglich, da ja das Teil nicht defekt ist und bereits eingebaut.

Vielleicht kann Dir jemand hier noch weitere Empfehlungen geben.

Viel Erfolg

Marga1065

Hallo Marga,
90% der Antworten bestätigen meine Meinung daß sie es zurücknehmen müßen, ev. mit einem kleinen Abzug.
Danke
MfG
Erwin

Schwierig, schwierig - kann dein Bekannter ausschließen dass die Elektronik einen Schaden beim Testen genommen hat?
Hier sollte dein Bekannter einfach mal zu vergleichbaren Urteilen googeln, wie Gerichte bei ähnlichen Fällen entschieden haben und dann abwägen, ob sich ein Streit lohnt. Solche Fälle hat es schon mehrfach gegeben.
Normalerweise kann man Sachen vorsichtig in Gebrauch nehmen und testen, so wie es im Geschäft auch möglich wäre. Z.B. ein Telefon oder eine Musikanlage. Hier müssen zum Test auch Teile vorsichtig aus verschweißten Verpackungen zum Test entnommen werden, so dass dies für nachfolgende Kunden erkennbar ist. Treten dennoch Gebrauchsspuren auf, sind diese zu ersetzen, aber der Händler kann die Rücknahme nur dann verweigern, wenn das Teil so weit im Wert herabgesetzt ist, dass ein Weiterverkauf nicht möglich ist oder sich um eine Sonderanfertigung auf Kundenwunsch handelt.

mfG
Familie

Hallo Familie,
dem Händler geht es ja nicht mal darum ob das Teil defekt ist oder nicht. Er lehnt es pauschal ab, ohne wenn und aber. Ich bin mir mittlerweile sehr sicher daß er es zurücknehmen muß, mit welchem Nachlass muß dann vermutlich ein Gericht klären.
Danke
MfG
Erwin

Einfach mal bei Google
„Wie nutze ich mein Widerrufsrecht“ eingeben. Dort findest du alles, auch wie du bei Händler reagierst, die die Ware nicht zurücknehmen wollen.

mfG
Familie

Bin mittlerweile gut Informiert.
Danke
MfG
Erwin

Hallo, Iodar,

sorry, das weiß ich leider auch nicht. Ist nicht gerade mein Spezialgebiet.

Gruß, Karl

Danke Karl,
ich weis mittlerweile Bescheid.
Rein rechtlich habe ich das Recht dazu!
Viele Firmen wollen sich jedoch einfach die Arbeit des Überprüfens und wiedereinlagern sparen und lehnen es einfach ab.
Ich bestehe darauf und da ich noch nicht gezahlt habe müßten sie von mir das Geld einklagen, ob sie das machen? Schaun mer mal! :smile:
MfG
Erwin

Mit dem Einbau erlischt in der Regel das Widerufsrecht, das ist korekt. Er wird am besten davon kommen, wenn er dieses Teil selber erneut verkauft. Dies dürfte aber vermutlich nur als „gebraucht“ möglich sein.

Oftmals sprengt der Rechtstreit jegliche Rückgabekosten. Beachten Sie dies.

hm… da das Teil in Ordnung war, udn er es auch bereits eingebaut hatte (egal ob vorsichtig oder nicht), dann kann er m. E. nach nicht einfach vom Kauf zurücktreten. Der Verkäufer hat es nicht zu vertreten, dass noch ein weiteres Teil kaputt ist udn sich die Rep. nun nichtmehr lohnt.
Vielleicht ist der Verkäufer aus Kulanz bereit, das Ersatzteil zurückzunhmen (evtl. nicht zum vollem Preis). Hierzu ist er m. E. nach aber nicht verpflichtet. Ob er es (falls der Verkäufer es nicht zurücknimmt) wegwirft oder aber (bei ebay oder sonstwo) weiterverkauft ist dann seine Sache