Rückgabe Steuerelektronik?

Kann man theoretisch bei einer Steuerelektronik eines Kochfeldes nach testweisem Einbau vom 14tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen?

Danke
Mfg
Erwin

Hallo!

Wie sonst sollte man sich von der Eignung und Eigenschaft des Gerätes überzeugen ?

Das man ein technisches Gerät NICHT in Betrieb nehmen dürfte steht da nicht im Gesetz drin.
Es gibt da doch die berühmte Klausel, in der man ggf. anteiligen „Schadenersatz“ zahlen muss, wenn das „Ausprobieren“ über das zulässige Maß hinausgegangen ist.

Also Herd und Backofen wurden auch im Betrieb getestet und Kuchen oder Braten zubereitet. Das wäre schon zulässig. Ist er aber sehr verschmutzt, dann muss man sich Abzüge gefallen lassen.

mfG
duck313

Also Herd und Backofen wurden auch im Betrieb getestet und
Kuchen oder Braten zubereitet. Das wäre schon zulässig. Ist er
aber sehr verschmutzt, dann muss man sich Abzüge gefallen
lassen.

nein, § 357 Abs.3 bgb.

Danke, ganz meine Meinung!