Rueckgabe, Umtausch und Weiterverkauf von Tickets

Person A kauft 3 Tickets fuer ein Museum. A bezahlt insgesamt 35 EUR fuer die Tickets.
Die Tickets sind in ihrer Gueltigkeit auf einen Tag begrenzt, aber uebertragbar. Die AGB’s des Unternehmens schliessen Rueckgabe, Umtausch und Weiterverkauf aus.

4 Tage nach dem Kauf stellt A fest, dass er zum gegebenen Zeitpunkt nicht in der Stadt ist, also die Tickets auch nicht in Anspruch nehmen kann.

Was kann A tun? Ist der Ausschluss von Rueckgabe und Umtausch rechtens?

Was waeren moegliche Konsequenzen, wenn A versucht die Tickets auf ebay zu verkaufen?

Person A kauft 3 Tickets fuer ein Museum. A bezahlt insgesamt
35 EUR fuer die Tickets.
Die Tickets sind in ihrer Gueltigkeit auf einen Tag begrenzt,
aber uebertragbar. Die AGB’s des Unternehmens schliessen
Rueckgabe, Umtausch und Weiterverkauf aus.

4 Tage nach dem Kauf stellt A fest, dass er zum gegebenen
Zeitpunkt nicht in der Stadt ist, also die Tickets auch nicht
in Anspruch nehmen kann.

Hallo !
Pech gehabt,muß man eben den Termin besser planen.

Was kann A tun? Ist der Ausschluss von Rueckgabe und Umtausch
rechtens?

Ja. Rückgabe oder Umtausch wären ja sowieso freiwillige Zugeständnisse des Verkäufers(hier Museum). Das wird hier noch einmal extra betont: „Ich will nicht zurücknehmen oder umtauschen!“.
Rechtlich wäre es m.E. nicht nötig,es formell auszuschließen.

Was waeren moegliche Konsequenzen, wenn A versucht die Tickets
auf ebay zu verkaufen?

Abgesehen davon,daß es nicht herauskommen würde.
Der Weiterverkauf betrifft sicherlich gewerbliche Händler,die Eintrittskarten in großer Zahl kaufen und gegen Aufschlag weiterverkaufen. Das soll aus Sicht des Museums verhindert werden.

Es es übrigens laut ebay nicht sogar untersagt,dort Karten anzubieten ?

MfG
duck313

Hallo.
Wenn die Karten übertragbar sind, also nicht personengebunden, dann sollte einem Weiterverkauf nichts im Wege stehen.
Gruss Peter

Hallo,

Wenn die Karten übertragbar sind, also nicht personengebunden,
dann sollte einem Weiterverkauf nichts im Wege stehen.

das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Zitat: Die AGB’s des Unternehmens schliessen Rueckgabe, Umtausch und Weiterverkauf aus.

Somit ist ein Verschenken, was bei Karten ja durchaus häufig vorkommt, ausdrücklich zulässig.

Gruß

S.J.

Hallo.

Es es übrigens laut ebay nicht sogar untersagt,dort Karten anzubieten ?

Ich bezweifele, daß ebay dann eine große Unterkategorie „Tickets“ einrichten würde…

http://tickets.shop.ebay.de/

Gruß
Christian