Rückgabe / Umtausch von Schuhen

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich mit der Rückgabe / dem Umtausch von mangelhafter Ware (im konkreten Fall von Schuhen) wenn der Mangel erst im laufe der Zeit ersichtlich ist.

Ich habe online neue Sportschuhe gekauft. Leider löst sich jetzt (nach ca. sieben Wochen) die Naht, sodass die Schuhe langsam kaputte gehen. Ich habe den Händler kontaktiert, der meinte nur ich hätte mich spätestens drei Tagen nach erhalt der Ware melden müssen und getragene Schuhe können ohnehin nicht umgetauscht werden!?!?!

Ok, dass mag sein, wenn der Mangel schon bei Lieferung ersichtlich gewesen wäre. Da es sich aber offensichtlich um einen Verarbeitungsfehler handelt der erst später zu Tage tritt ist das doch wohl nicht richtig und ich kann die Schuhe umtauschen. Oder?

Danke, Alex

Wende Dich an den Hersteller, berufe Dich auf die gesetzliche Gewährleistunspflicht, https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/ schildere ihm das Verhalten des Händlers und bestehe auf Austausch.
ramses90

hi,

mit welchen Worten besteht man gegenüber dem Hersteller denn auf einen Austausch, wenn sich der Händler quer stellt?

@Alexander_Maier_f2d0b2 Weder von Umtausch noch von Rückgabe sprechen. Klar formulieren, dass man eine Nachbesserung verlangt.

grüße
lipi

Sag´s oder schreib´s mir oder ihm, denn das muß er selbst wissen. Und wenn man sonst nix dazu weiß, kann man auch ruhig mal die Finger von der Tastatur lassen. Ich halte das jedenfalls so!
:roll_eyes:ramses90

hi,

ich dachte du hast dich geirrt. Vielleicht irre ich mich aber auch.

daher:
Gewährleistung hat man doch gegenüber dem Händler. Der Hersteller ist davon nicht betroffen meine ich.
Daher wundere ich mich darüber, dass du den Weg zum Hersteller vorschlägst. Und nicht mit der Bitte um Kulanz, sondern auf etwas zu bestehen, was … naja ihn schlicht nicht zu interessieren hat.

Wo liege ich falsch?

grüße
lipi

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Das heißt „Haftung für Sachmängel“.

Der hat damit rein gar nichts zu tun.

Ansprechpartner ist immer und ausschließlich der direkte Verkäufer.

Du meldest beim Verkäufer einen Sachmangel und forderst ihn zur Nacherfüllung auf. Erinnere ihn gleich daran, dass der Verkäufer alle anfallenden Kosten (also auch den Versand) zu tragen hat.
Der § 434 BGB hat in der aktuellen Fassung viele Dinge konkretisiert, insbesondere auch, dass die Haltbarkeit zur „üblichen Beschaffenheit“ gehört.

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Der Hersteller wird sich zumindest überlegen ob er so einen Händler weiter seine Schuhe vertreiben läßt und ihn das u.Umständen auch wissen lassen, wenn genügend getäuschte Kunden diesen Weg beschreiten.
ramses90

Ehre vor Umsatz? Netter Ansatz - aber auf dem Bekleidungsmarkt dürfte deine Hoffnung wohl enttäuscht werden.
Wobei manchmal Hersteller echt bemüht sind, den Ruf zu bewahren. Also - einen Versuch wäre es wohl wert, kostet ja nur eine E-Mail.

(Ich habe gestern bei einer Wallbox eine defekte Rastnase und korrodierte Schrauben der Steckerhalterung beim Hersteller angemahnt. Heute morgen kam die E-Mail mit der Versandbestätigung - ohne weitere Fragen zu stellen. Pracht.)

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Nicht, wenn die Schuhe mit Nachnamen z.B. Mephisto, Meindl, Hanwag oder Heschung heißen.

Moral: The poor pay more

Schöne Grüße

MM

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