Rückgabe unbenutztes Autoteil

Hallo,
wie sieht derzeit die Rechtslage aus für Rückgabe eines Artikels, welches unbenutzt zurückgegeben werden soll - und der Verkäufer lehnt ab.
Hier liegt ein Falschkauf vor und  in Originalverpackung, Originalrechnung ist vorhanden, - Kauf war in 12/13 und nun verweigert der Verkäufer (Autohaus) die Rücknahme sowie eine Gutschrift - auch nicht bei Übernahme einer Wiedereinlagebühr (der Verkäufer hat hierbei gescherzt:"…kalr nehmen wir das Teil zurück aber wir zahlen nix dafür und schmeissen es weg…").
Auf der Rechnung ist kein Hinweis auf Ausschluss der Rücknahme.

Gibt es AGB’s, in denen so etwas normalerweise drinstehen könnte (auf die aber auch nicht verwiesen wird) oder gibt es Verbrauchergesetze, welche die Rückgabe regeln?

Hier geht es immerhin um fast €70 und es ist kein online-Händler oder so, sondern der örtliche Opel-Händler.

Danke, Helge

ps: Falschkauf, das Teil wurde überhaupt nicht benötigt wg. Irrtum (eigener Gedankenfehler und fehlende Erfahrung)

Hi,

wie sieht derzeit die Rechtslage aus für Rückgabe eines
Artikels, welches unbenutzt zurückgegeben werden soll - und
der Verkäufer lehnt ab.
Hier liegt ein Falschkauf vor

dann ist die Rechtslage eindeutig, es gibt kein Rückgaberecht.

Auf der Rechnung ist kein Hinweis auf Ausschluss der
Rücknahme.

Nun, da es kein Rückgaberecht gibt, braucht es natürlich auch keinen Ausschluss.

Gruß Stefan

P.S.: dass es in meinen Augen nicht unbedingt klug vom Händler ist, die Rücknahme ohne weitere Begründung komplett abzulehnen, steht außer Frage - aber die Rechtslage ist eindeutig.

Hallo,

… oder gibt es
Verbrauchergesetze, welche die Rückgabe regeln?

Ja, die gibt es. Und zwar derart, dass eine Rückgabe nicht vorgesehen ist, solange kein Mangel vorliegt. Und das ist in diesem Fall wohl der Fall. Sprich: Der Händler ist nicht verpflichtet, das Teil zurückzunehmen.

Hier geht es immerhin um fast €70 und es ist kein
online-Händler oder so, sondern der örtliche Opel-Händler.

Tja, wenn es ein online-Kauf gewesen wäre, dann hätte ein 14-tätiges Rückgaberecht gegolten. Das ist dumm gelaufen.

Wenn Händler nicht kulant ist (ws hier der Fall ist), dann hilft nur eines: Das Teil selbst wieder irgendwie verkaufen. Da gibt es im Internet was … Kommen evtl. vielleicht wieder ein paar Euro zurück.

lg
Richard

Stimmt das mit den 14 Tagen, oder sind es mittlerweile 4 Wochen?

das ist…
…ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man bei Käufen in Läden ein Rückgaberecht hat…

Ausnahme: bei Finanzierung der Sache geht das tatsächlich…

[…]es ist kein
online-Händler oder so, sondern der örtliche Opel-Händler.

Im Fernabsatzgesetz bestünde ein 14tägiges Rückgaberecht.
Da dies aber kein Fernabsatz war: Arschkarte.
Umtausch im Ladengeschäft nur bei Mangel, Defekt oder Kulanz.

Versuch den Verkauf bei ebay.

P.S.: dass es in meinen Augen nicht unbedingt klug vom Händler
ist, die Rücknahme ohne weitere Begründung komplett
abzulehnen, steht außer Frage - aber die Rechtslage ist
eindeutig.

Warum sollte das unklug sein? Wenn ein Vertragshändler ein Teil, welches er nicht sowieso vorrätig hat oder just-in-time nicht kurzfristig beziehen kann, extra für einen Kunden bestellen muss, könnte es sich um einen Ladenhüter handeln, den er vielleicht nie wieder loskriegt.

14 Tage, kann aber vom Verkäufer beliebig nach oben festgelegt werden…manche machen sogar 2 Jahre…

dass es in meinen Augen nicht unbedingt klug vom Händler ist

Warum sollte das unklug sein?
könnte es sich um einen Ladenhüter handeln,
den er vielleicht nie wieder loskriegt.

könnte, hätte, würde, vielleicht - man weiß es nicht.

der einwand bezieht sich darauf, durch die (berechtigte) rücknahmeweigerung wahrscheinlich einen kunden zu verlieren, der von diesem „schlechten service“ natürlich auch noch rumerzählen wird.

es gilt also abzuwägen, ob die 70 € das wert sind. bei einem guten stammkunden eher nicht, bei einer eintagsfliege… nunja.

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Hallo,

weil der stationäre Einzelhandel ständig klagt, dass ihm die Kunden flöten gehe, sich allerdings auch nicht wundern muss, wenn er durch fehlende Kulanz - die es im Online-Handel angesichts gesetzlicher Regelung nicht mal braucht - dem (noch) Kunden eine Steilvorlage dafür frei Haus liefert, beim nächsten Mal „schlauer“ zu sein, und besser online zu kaufen.

Gruß vom Wiz, der fest davon überzeugt ist, dass nur stationärer Einzelhandel überleben kann, der sich durch ausgezeichnete Beratung und großzügigen - dem Onlinehandel vergleichbaren - Service auszeichnet

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Die 4 Wochen galten mal bei ebay.

P.S.: dass es in meinen Augen nicht unbedingt klug vom Händler
ist, die Rücknahme ohne weitere Begründung komplett
abzulehnen, steht außer Frage - aber die Rechtslage ist
eindeutig.

Warum sollte das unklug sein?

Sagen wir so: Es ist schlicht Faulheit (wie viel Anteil Dummheit dabei ist, kann man nicht sagen, ebensowenig,wie der OP beim Händler aufgeteten ist). Die Automotive-Großhändler, die ich kenne, und ich kenne viele, würden das Teil jederzeit zurücknehmen. Wenn originalverpackt sowieso. Der Händler hätte dann nur einen weiteren Buchungsvorgang.

Ich gehe mal davon aus, dass es keine Sonderanfertigung war.

Ah, sehe gerade, dass es Opel ist. Na ja, das erklärt dann natürlich wieder einiges. Die Händler sind natürlich schwer damit beschäftigt, zu jammern und nach Hilfe zu rufen.

Hallo,
den Händler muss ich nüchtern betrachtet recht geben, dieTeile (Lagerbuchsen) sind extra irgendwo bestellt worden („Sonderbestellung“) und werden bei Rücknahme nach 1-2 Jahren weggeworfen.
Diese beiden Teile, die -so dachte ich irrtümlich woanders verbaut werden -, gibts im Internet für €13,90+kostenloser Versand bei gleicher Qualität und Rückgabemöglichkeit.
Opel hat €65 verlangt und nimmt nicht zurück.
Natürlich ist vom Lageristen nicht genau nachgefragt worden, ob ich sicher wg. des Teiles bin - sonst hätte ich garnicht erst gekauft.
Jetzt werde ich also höflich lächelnd vorgeführt ("…dummer Kunde, selbst schuld…") und selbstverständlich werde ich meine Frau davon abhalten, bei dem Händler einen neuen ADAM zu kaufen, sondern es wird ein Fiat 500. Und rumerzählen werd ich das natürlich auch.
Fazit: €65 zum Fenster rausgeschmissen oder vielleicht in 100 Jahren bei Ibäh gut als Originalteil verkäuflich - aber der Händler hat mich ein letztes Mal gesehen.
Gruß, Helge

Hallo Wiz,

hierzu würde ich erst einmal den Opel-Händler noch hören.

Nach dessen Sachvortrag ziehen wir uns nochmals zur Beratung zurück!

Wir wissen ja nicht, wie es wirklich gelaufen ist, um welches Teil es sich handelt usw usf.

Meist sagen Händler von vornherein, dass sie das Dingen nicht zurücknehmen können, wenn es nicht gefällt oder irrtümlich bestellt wird.
Manche nehmen bei Sonderbestellungen sogar Vorkasse. da gibt es Leute, die bestellen überall und holen dann nirgendwo ab.

Hallo,

weil der stationäre Einzelhandel ständig klagt, dass ihm die
Kunden flöten gehe, sich allerdings auch nicht wundern muss,
wenn er durch fehlende Kulanz - die es im Online-Handel
angesichts gesetzlicher Regelung nicht mal braucht - dem
(noch) Kunden eine Steilvorlage dafür frei Haus liefert, beim
nächsten Mal „schlauer“ zu sein, und besser online zu kaufen.

Nunja, der Punkt des Flötengehens ist der Preiswettkampf, dem ein Einzelhändler nicht standhalten kann.

Kunden verlangen oft dann die Serviceleistung des EH zum Warenpreis den Internets und die Schere geht dann nicht mehr zu.

Gruß vom Wiz, der fest davon überzeugt ist, dass nur
stationärer Einzelhandel überleben kann, der sich durch
ausgezeichnete Beratung und großzügigen - dem Onlinehandel
vergleichbaren - Service auszeichnet

Der stationäre EH kann nur in Nischen überleben, mit Produkten und Dienstleistungen, die das Internet nicht kann.

meine Frau davon abhalten, bei dem Händler einen neuen ADAM zu
kaufen, sondern es wird ein Fiat 500.

Na mach mal.

Der Adam wird in 20 Jahren noch werkeln; der Fiat 500 15 Jahre eher schon nicht mehr durch den TÜV kommen.

Gruß

To.i

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Kein Händler muss eine in seinem Laden gekaufte, einwandfreie Ware zurücknehmen :open_mouth:

Vielmehr geht der Irrrtum zu Lasten des Kunden, wenn er ein falsches Teil kauft :smile:

Inwieweit eine einvernehmliche Lösung erzielt werden könnte, die Ware dennoch gegen einen Einkaufsgutschein, einige gratis Autowäschen u. dgl. zurückzunehmen, bliebe der Kulanz und Kundenfreundlichkeit des Händlers überlassen :smile:

G imager

Hallo

Die 4 Wochen galten mal bei ebay.

Um genau zu sein waren es nicht vier Wochen sondern ein Monat.

Und wer glaubt das wäre das gleiche, der kann froh sein zu diesem Zeitpunkt nicht als gewerblicher Verkäufer auf Ebay gehandelt zu haben. Denn damals war wieder Hochkonjunktur für allerlei Abmahnanwälte.

Gruß
Manfred

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Hallo,

Hallo,
den Händler muss ich nüchtern betrachtet recht geben, dieTeile
(Lagerbuchsen) sind extra irgendwo bestellt worden
(„Sonderbestellung“) und werden bei Rücknahme nach 1-2 Jahren
weggeworfen.

stimmt genau. Bedenke bitte, dass es noch einige Kunden mehr gibt. Es liegen also nicht nur diese beiden Teile rum.

Diese beiden Teile, die -so dachte ich irrtümlich woanders
verbaut werden -, gibts im Internet für €13,90+kostenloser
Versand bei gleicher Qualität und Rückgabemöglichkeit.

Sagt wer?

Opel hat €65 verlangt und nimmt nicht zurück.
Natürlich ist vom Lageristen nicht genau nachgefragt worden,
ob ich sicher wg. des Teiles bin - sonst hätte ich garnicht
erst gekauft.

Warum sollte er auch fragen. Wenn man im Laden einkauft, fragt der Verkäufer auch nicht: Sind Sie sich sicher, dass das auch das Richtige ist.

Jetzt werde ich also höflich lächelnd vorgeführt ("…dummer
Kunde, selbst schuld…")

Das glaube ich nun nicht.

und selbstverständlich werde ich

meine Frau davon abhalten, bei dem Händler einen neuen ADAM zu
kaufen, sondern es wird ein Fiat 500. Und rumerzählen werd ich
das natürlich auch.
Fazit: €65 zum Fenster rausgeschmissen oder vielleicht in 100
Jahren bei Ibäh gut als Originalteil verkäuflich - aber der
Händler hat mich ein letztes Mal gesehen.

Tolle Argumentation. Du hättest dem ganzen aus dem Weg gehen können, indem du das Auto in die Werkstatt bringst und die Lagerbuchsen wechseln lässt.

Wer sollte die denn überhaupt wechseln? Du? Dann müsstest du wissen, welche Buchsen du bestellen musst. Oder eine Wald- und Wiesenschmiede? Vielleicht verkaufen die dir dann auch ein neues Auto.

Sorry, wenn das jetzt ein bisschen böse rüberkam, aber solche Kunden sind meine liebsten. Sparen, wo es nur geht und dann auf die bösen Fachwerkstätten schimpfen, die nicht mal ein Teil zurücknehmen, welches man falsch bestellt hat. Glaubst du, dass es bei FIAT besser läuft?

Viele Grüße

Gesine

Gruß, Helge

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Da stimme ich dir komplett zu!

Auf solche Kunden kann man getrost verzichten.