Hallo,
wie sieht derzeit die Rechtslage aus für Rückgabe eines Artikels, welches unbenutzt zurückgegeben werden soll - und der Verkäufer lehnt ab.
Hier liegt ein Falschkauf vor und in Originalverpackung, Originalrechnung ist vorhanden, - Kauf war in 12/13 und nun verweigert der Verkäufer (Autohaus) die Rücknahme sowie eine Gutschrift - auch nicht bei Übernahme einer Wiedereinlagebühr (der Verkäufer hat hierbei gescherzt:"…kalr nehmen wir das Teil zurück aber wir zahlen nix dafür und schmeissen es weg…").
Auf der Rechnung ist kein Hinweis auf Ausschluss der Rücknahme.
Gibt es AGB’s, in denen so etwas normalerweise drinstehen könnte (auf die aber auch nicht verwiesen wird) oder gibt es Verbrauchergesetze, welche die Rückgabe regeln?
Hier geht es immerhin um fast €70 und es ist kein online-Händler oder so, sondern der örtliche Opel-Händler.
Danke, Helge
ps: Falschkauf, das Teil wurde überhaupt nicht benötigt wg. Irrtum (eigener Gedankenfehler und fehlende Erfahrung)

