Rückgabe- und Widerrufsrecht bei Download-Portal

Schönen guten Tag,

Wie schaut die rechtliche Lage bei diesem Fall aus, speziell jetzt zum Widerrufs- und Rückgaberecht.

Eine Gesellschaft/Firma/Unternehmen etc. bietet eine spezielle Online-Vertriebsplattform für Software-Hersteller an. Folglich können sich auch nur diese auf dieser Plattform anmelden und das Angebot nutzen (andere Anbieter wie Händler etc. sind ausgeschlossen). Das Grundangebot ist ausschließlich auf eine Download-Basis ausgerichtet, so das der Kauf von Software nur in Form eines Downloads stattfindet kann. Die Kaufberechnung erfolgt separat durch ein Abrechnungssystem eines anderen Unternehmens welche alle Abrechnungen durchführt. Dieses Abrechnungsunternehmen ist ebenfalls für Online-Angebote wie das besagte ausgerichtet und bietet den Service auch entsprechend an.
Für den Download wurde speziell ein DL-Tool bereit gestellt das diesen für den Kunden durchführt, und nachdem Kauf auch kurze Zeit später (nachdem Download) die Software auf Festplatte des Käufers liegt.

Da dies scheinbar einem Handelsunternehmen gleichgestellt ist, in wie weit lassen sich das Widerrufs- und Rückgaberecht in dieses Angebot einfügen, das laut Gesetz Pflicht ist ?
Ist das Online-Angebot auf dieser Basis überhaupt möglich, da die Software nachdem Download nicht mehr direkt vom Hersteller oder Vertriebsportalanbieter kontrolliert werden kann und auch der Eigentumsvorbehalt nicht mehr greifen könnte !?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten beide besagte Rechte für diese Art Angebot zweckweise auszuschließen ?

Sollte die Sachlage bei dem besagten Fall weitaus komplizierter ausfallen und es keine einfache allgemeine Lösung geben und man lieber professionellen Hilfe diesbzgl. annehmen sollte, wäre ich froh darauf hingewiesen zu werden.

Grüße,
ein zykez

Hi,

das Widerrufsrecht gilt nur bei Verträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wurde.
In dem beschriebenen Fall scheinen beide Seiten Unternehmer zu sein. Sowohl der Betreiber der Vertriebsplattform als auch die Softwarehersteller.

Nehmen wir einmal an, es sei ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen worden, so wird sog. downloadbare Software in den AGBs des Unternehmers vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Dabei stützen sie sich gerne auf den BGB § 312 b.

Schönen Gruß

Christian

Ahh… ich danke herzlichst für den hilfreichen Hinweis. :smile:

ein zykez