Rückgabe von Fotos bei Online-Bestellung

Hallo!

Angenommen, man bestellt im Internet Fotos und diese sind dann von der Qualität her mangelhaft (wellig, Ecken biegen sich nach oben). Hätte man dann die Möglichkeit, die Fotos zurückzugeben, auch wenn sie sonst vom Bild her in Ordnung sind, sie sich aber selbst nach dem Einkleben ins Album wellen, also nicht plan im Album kleben?

Wenn das Fotolabor das damit erklären würde, dass das Fotopapier auf Rollen gelagert wird und bei diesen Temperaturen leicht wellig würde, worauf sie keinen Einfluss hätten. Müsste man das dann so hinnehmen oder wäre es ein Reklamationsgrund?

Danke und liebe Wochenendgrüße!!

Wenn man meint, man hätte eine Schlechtleistung erhalten, kann man natürlich reklamieren.
Ist nur die Frage, ob es objektiv wirklich eine Schlechtleistung ist und ob der Vertragspartner da mit sich reden lässt…
Wellige Fotos und nach oben gebogene Ecken sind meiner Meinung nach nicht normal und hat auch nichts damit zu tun, dass das Papier von der Rolle kommt.

Hallo,

Angenommen, man bestellt im Internet Fotos und diese sind dann
von der Qualität her mangelhaft

BGB § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

BGB § 633 Sach- und Rechtsmangel
(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu
verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,

  1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
  2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann.

BGB § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
  2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
  3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
  4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die Frage ist, was genau vereinbart war (ggf. auch AGB prüfen) und ob die bemängelten Dinge „üblich“ sind.

Gruß

S.J.