Hallo,
Darf ein Verkäufer die Rücknahme von einem Meter verweigern
Vielleicht noch wichtig: ich bin Verbraucher
Vielen dank schon mal
Hallo,
Darf ein Verkäufer die Rücknahme von einem Meter verweigern
Vielleicht noch wichtig: ich bin Verbraucher
Vielen dank schon mal
Hallo !
Natürlich darf er das,wenn es sich um einen Verkäufer in einem Stoffladen handeln sollte.
Denn es gibt KEIN Recht auf Umtausch von fehlerfreier Ware,weil sie etwa nicht mehr gefällt oder weil sie nebenan billiger wäre.
Von Reklamation und Mängelrüge schreibst Du ja nichts.
Und im Versandhandel ?
Da gibts schon ein Umtauschrecht(Rücktritt vom Kauf) ohne Angabe von Gründen.
Aber bei Meterware kann es ausgeschlossen sein,denn das deute ich so wie eine Kundenanfertigung nach Maß.
Es wird im Zweifel in den Verkaufsbedingungen stehen.
mfG
duck313
Hallo!
Darf ein Verkäufer die Rücknahme von einem Meter verweigern
Vielleicht noch wichtig: ich bin Verbraucher
Versetz dich mal in seine Lage:
Ein Kunde hat beispielsweise 2,30 m Stoff gekauft und will sie jetzt zurückgeben.
Was nun, wenn niemand sonst exakt 2,30 m von diesem Stoff haben will? Alle wollen 2,50 m oder mehr? Was tut der Verkäufer dann damit?
Was, wenn vielleicht doch jemand 2,30 m haben will, aber er will nicht dieses abgeschnittene Stück sondern lieber (sicherheitshalber) direkt vom Ballen?
Ich habe noch nie erlebt, dass Stoff zurückgenommen worden wäre, außer bei Mängel.
Hanna
Hallo,
Versetz dich mal in seine Lage:
Das ist aber sein ganz eigenes Problem und Risiko. Entweder gibt es ein Recht auf Rückgabe oder eben nicht.
Meterware ist ein individuell ‚angefertigtes‘ Produkt, deshalb gibt es kein Widerrufsrecht, wenn es ein Fernabsatzgeschäft gewesen wäre, siehe §312d BGB Abs4 Punkt1 (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html).
Wenn es ein Haustürgeschäft war, könnte ein Widerrufsrecht bestehen. Aber ich habe noch nie gehört, dass jemand Meterware Stoff an der Tür verkauft. Zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html
Es kann aber auch dann ein Widerrufsrecht geben, wenn der Verkäufer eins eingeräumt hat. Wäre der erste Stoffladen, von dem ich das höre, aber wer weiß?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
ich kenne es üblicherweise so, dass an der Meterware ein Hinweis ist, dass man ihn sofort auf Fehler überprüfen solle. Nur dann wäre eine Rücknahme möglich. Oft ist auch ein Etikett an den abgeschnittenen Stoff angebracht worden, das man auch dann erst entfernen darf, wenn der Stoff geprüft war. Andere Rücknahmen sind nicht mehr möglich.
Gruss, hemba
Hallo!
Versetz dich mal in seine Lage:
Das ist aber sein ganz eigenes Problem und Risiko. Entweder
gibt es ein Recht auf Rückgabe oder eben nicht.
Deshalb meine ich ja:
Jeder, der sich mal in seine Lage versetzt, versteht nur allzu gut, dass er kein Recht auf Rückgabe gewährt.
Und wie gesagt: ich kenne kein Stoffgeschäft, das einen Stoff zurückgenommen hätte, einzige Ausnahme: ein Stoffversand, der fehlerhafte Ware geliefert hat.
Hanna
Hallo,
ich kenne es üblicherweise so, dass an der Meterware ein
Hinweis ist, dass man ihn sofort auf Fehler überprüfen solle.
Nur dann wäre eine Rücknahme möglich.
Das ist ganz nett, dass Du das ‚üblicherweise so kennst‘, aber mit der Gesetzeslage hat das genau gar nichts zu tun. Die Frist bei Sachmangelhaftung beträgt völlig unabhängig von diesem völlig untauglichen Versuch sie einzuschränken, trotzdem zwei Jahre.
Lies: http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html (Abs.1 Punkt 3).
Gruß
loderunner (ianal)