Rückgabe von Waren ohne Beschädigung ?

Hallo,

wenn jemand übers web ein neues Buch gekauft hat, hat es dann erhalten und beim Überblicken gesehen, das es wohl doch nicht so spannend ist, wie er gedacht hat und wie es wohl beworben war, kann er es dann innerhalb der 14 Tage Frist zurückgeben?? Wie würde man sowas begründen bzw. muss man sowas begründen??

Ich hab sowas heut gehört, dachte aber bisher diese Frist wäre dafür, das man nur defekte Ware zurücksenden kann!?

LG Erika

Fernabsatzgeschäft
Hallo Erika,

wenn jemand übers web ein neues Buch gekauft hat, hat es dann
erhalten und beim Überblicken gesehen, das es wohl doch nicht
so spannend ist, wie er gedacht hat und wie es wohl beworben
war, kann er es dann innerhalb der 14 Tage Frist zurückgeben??

Ja.

Wie würde man sowas begründen bzw. muss man sowas begründen??

Da ist keine Begründung nötig - Fernabsatzgeschäft nach § 312 d BGB
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Ferna…

Es gibt einige wenige Ausnahmen, die zu beachten sind. Tonträger (CD’s, Video), Software usw. muss der Verkäufer nur zurücknehmen, wenn die Ware unversiegelt ist. Damit soll unterlaubtem Kopieren vorgebeugt werden.

Ich hab sowas heut gehört, dachte aber bisher diese Frist wäre
dafür, das man nur defekte Ware zurücksenden kann!?

Das betrifft die Gewährleistung. Defekte Ware kann man immer zurückschicken.

Grüße
Wolfgang

Es ist doch so, dass man ein Widerrufsrecht hat.

Durch dieses soll gewährleistet werden, dass man sich - wie es sonst in einem Ladengeschäft üblig - über den Zustand der Ware informieren kann und gg.falls zurücktreten kann.

Aber, wie sieht es aus mit einem Buch - diese sind ja verschweist im Buchgeschäft - nicht alle liegen offen zum Lesen aus. Zur Information zum Buchinhalt ist ja auf der Rückseite eine Kurzzusammenfassung.

Ich kann mir vorstellen, wenn man das Buch aus der Folie herausgeholt hat um zu lesen - der Wert des Buches gemindert wurde u der Verkäufer sich dies erstatten lassen kann.

LG

Andrea

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Es ist doch so, dass man ein Widerrufsrecht hat.

Durch dieses soll gewährleistet werden, dass man sich - wie es
sonst in einem Ladengeschäft üblig - über den Zustand der Ware
informieren kann und gg.falls zurücktreten kann.

Aber, wie sieht es aus mit einem Buch - diese sind ja
verschweist im Buchgeschäft - nicht alle liegen offen zum
Lesen aus. Zur Information zum Buchinhalt ist ja auf der
Rückseite eine Kurzzusammenfassung.

Moin moin,

seltsame Buchläden kennst Du: in allen Buchläden, in denen ich ein Buch genauer mir ansehen wollte, habe ich mich an einen Angestellten des Ladens gewandt und gefragt, ob er es mir öffnen kann. Dies wurde mir noch nie abgelehnt, im Gegenteil, in vielen Läden gibt es extra Leseecken, in denen man sich ein Buch genauer ansehen kann.

Der einzige Haken ist eben, jemanden anzusprechen und nicht einfach die Folie aufzureißen. Denn in vielen Fällen (gerade bei Bestsellerstapeln) liegt ein Ansichtsexemplar offen dabei und es sollen nicht willkürlich mehrere aufgerissen werden.

Ich kann mir vorstellen, wenn man das Buch aus der Folie
herausgeholt hat um zu lesen - der Wert des Buches gemindert
wurde u der Verkäufer sich dies erstatten lassen kann.

Mal anders herum gefragt. Erwartest Du im Buchladen ein eingeschweistes Exemplar? Wenn Du auch ein nicht eingeschweistes Buch kaufst, dann hat der Händler keinen Wertverlust.

Gruß

ALex

Es ist doch so, dass man ein Widerrufsrecht hat.

Durch dieses soll gewährleistet werden, dass man sich - wie es
sonst in einem Ladengeschäft üblig - über den Zustand der Ware
informieren kann und gg.falls zurücktreten kann.

Genau, richtig.

Aber, wie sieht es aus mit einem Buch - diese sind ja
verschweist im Buchgeschäft - nicht alle liegen offen zum
Lesen aus. Zur Information zum Buchinhalt ist ja auf der
Rückseite eine Kurzzusammenfassung.

Also, allein durch das Öffnen der Schutzfolie geht bei einem Buch das Recht auf Rücktritt vom Kauf nicht verloren - anders als z.B. bei einer CD. Die Folie hat eine reine Schutzfunktion für den Versand. Die meisten Verlage, die ihre Bücher eingeschweißt verschicken, durcken ja auch „Darf zu Postprüfzwecken geöffnet werden“ oder etwas entsprechendes drauf - weil nämlich die Post die Gelegenheit haben muss zu prüfen, ob z.B. die Voraussetzungen für den Versand als Büchersendung gegeben sind. Wenn also ein Buch bei einer Postprüfung aus der Folie genommen wurde, ist das weder für den Käufer noch für den Verkäufer ein Grund, die Annahme bzw. die Rückgabe der Ware zu verweigern.

Ich kann mir vorstellen, wenn man das Buch aus der Folie
herausgeholt hat um zu lesen - der Wert des Buches gemindert
wurde u der Verkäufer sich dies erstatten lassen kann.

Richtig, wenn sich durch die Rücksendung oder den Gebrauch der Zustand der Ware verschlechtert, kann der Verkäufer eine entsprechende Wertminderung geltend machen. Auch das bedeutet aber nicht, dass das Rückgaberecht generell futsch wäre.

Grüße
Wolfgang

Hallo Alex,

ja, ich kaufe nur eingeschweiste Bücher und verlange auch, dass sie eingeschweist sind.

Klar liegen bei bestimmten Büchern - extra welche für die Einsicht, aber ich hab ja auch nur den Sachverhalt dargelegt, dass event. wg. dem Eingeschweisten eine WErtminderung vorliegen könnte.

LG

Andrea

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