Rückgabe von Waren

Hallo,
stimmt es, daß man eine im Einzelhandel gekaufte Ware (z.B. Telefon, Fön etc.) ohne Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen zurückgeben darf, und der Handel diese auch zurücknehmen muß ?
Falls ja, was ist, wenn die Verpackung nicht mehr in 100%igem Zustand ist ?
Vielen Dank.

Michael

Hallo!

stimmt es, daß man eine im Einzelhandel gekaufte Ware (z.B.
Telefon, Fön etc.) ohne Mängel innerhalb einer Frist von 4
Wochen bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen zurückgeben
darf, und der Handel diese auch zurücknehmen muß ?

Kurz: Nein, das stimmt nicht.
Alles andere kann man aber gern versuchen, wenn der Händler nett ist und mitspielt. Dann wird er allerdings Wert auf einen Zustand legen, der nicht dagegen spricht, die Ware wieder in den Verkauf zu geben. Einen vier Wochen lang benutzten Fön würde ich wohl nicht wieder zurücknehmen wollen.

Gruß,

Florian.

Hi Michael,
mach dir nichts draus. Dieser falschen Ansicht sind so viele Leute …

Kaum fällt der Begriff „Widerrufsrecht“, wird gedacht, man könne alles zurückgeben und hätte immer ein Recht dazu.
Dabei werden in den Gesetzen doch nur Ausnahmen von der Regel abgehandelt.

Die Regel ist halt:
Wer einen Vertrag schließt, muss sich auch daran halten… wenn der andere einer Auflösung nicht zustimmen möchte.

Wenn der andere Bedingungen stellt, die für eine Auflösung gestellt werden, so muss man die Bedingungen eben erfüllen… oder den Vertrag weiter einhalten/erfüllen.
Der andere muss der Vertragskündigung ja nicht zustimmen. Wenn er es doch macht, wird es Kulanz genannt.

Gruß
BJ