Mal angenommen, jemand kauft über ein Auktionshaus ein elektronisches Gerät. Der Verkäufer gibt an, dass mit diesem Gerät per Ultraschall Katzen, Hunde und sogar Ungeziefer (Silberfische, Spinnen etc) verscheucht werden könnten.
Der Kunde kauft und probiert das Gerät aus. Nicht ein einziger Hund zeigt sich im mindesten beeindruckt, trotz voller Lautstärke.
Der Kunde will das Gerät zurückgeben, der Lieferant bietet dies per RMA Verfahren an im Zuge des dem Kunden zustehenden Widerrufs.
Der Lieferant will den Artikelpreis rückerstatten.
Frage:
Wer trägt die Portokosten für Hin- und Rücklieferung?
Der Kunde sagt: Das war alles Mumpitz, das Gerät funktioniert nicht. Muss er trotzdem die Portokosten tragen?
Hallo,
Mal angenommen, jemand kauft über ein Auktionshaus ein
elektronisches Gerät. Der Verkäufer gibt an, dass mit diesem
Gerät per Ultraschall Katzen, Hunde und sogar Ungeziefer
(Silberfische, Spinnen etc) verscheucht werden könnten.
der Verkäufer scheint ein großer Freund des Konjunktivs zu sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktiv
Ich kann in der Aussage keine Zusicherung erkennen, dass das bei allen Tieren auch tatsächlich klappt. Insofern ist es schon sehr entscheidend, was genau Vertragsbestandteil ist.
Ungeachtet dessen, ist hier natürlich relevant, ob der Käufer überhaupt Verbraucher im Sinne des BGB ist und somit ein Fernabsatzvertrag vorliegt, was ggf. hinsichtlich eines Widerrufs vereinbart wurde und was das Teil gekostet hat.
Gruß
S.J.
Indirekte Rede?
Hallo
Der Verkäufer gibt an, dass mit diesem Gerät per Ultraschall Katzen, Hunde und sogar Ungeziefer (Silberfische, Spinnen etc) verscheucht werden könnten.
der Verkäufer scheint ein großer Freund des Konjunktivs zu sein.
Oder der UP hat hier einfach die indirekte Rede (m.W. nicht ganz richtig) benutzt, und der Verkäufer hat angegeben: Mit dem Gerät können Katzen usw. verscheucht werden.
Vielleicht ist es so gemeint, dass man dieses Gerät den Katzen und Hunden hinterher werfen soll? Dann rennen sie doch wahrscheinlich weg.
Andererseits finde ich diese Beschreibung aber doch ziemlich irreführend, und das war ja sicherlich Absicht. - Darf ein privater Verkäufer irreführende Angaben machen?
Viele Grüße
Hallo,
Andererseits finde ich diese Beschreibung aber doch ziemlich
irreführend, und das war ja sicherlich Absicht. - Darf ein
privater Verkäufer irreführende Angaben machen?
wenn in einer Artikelbeschreibung für z.B. irgendein Sportgerät steht, dass man damit Weltmeister werden könne oder könnte, wäre es dann ein Mangel, wenn man diesen Titel nicht erreichen würde?
Wäre das irreführend?
Daher, und ich wiederhole mich nur ungern: Was genau wurde vereinbart?
Gruß
S.J.
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Sportgerät ./. Auto
Hallo
wenn in einer Artikelbeschreibung für z.B. irgendein Sportgerät steht, dass man damit Weltmeister werden könne oder könnte, wäre es dann ein Mangel, wenn man diesen Titel nicht erreichen würde?
Aber wenn in der Artikelbeschreibung für z. B. irgendein Auto steht, dass man damit fahren könne oder könnte, wäre es dann kein Mangel, wenn man damit nicht fahren kann?
Gruß
Wer trägt die Portokosten für Hin- und Rücklieferung?
Wenn es sich um einen Widerruf eines Fernabsatzvertrages zwischen dem unternehmerisch handelnden Verkäufer und einem Verbraucher handelt, dann gilt:
" Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht"
Aus §357 BGB.
Die 40€ Grenze muss in den AGB erwähnt werden, um gültig zu sein.
Wenn sie nur in der Widerrufsbelehrung genannt wurde, dann reicht das nicht.
Der Kunde sagt: Das war alles Mumpitz, das Gerät funktioniert
nicht. Muss er trotzdem die Portokosten tragen?
Wenn man einen Widerruf macht, dann sind diese Dinge unerheblich.
Ein Widerruf steht dem Verbraucher beim Fernabsatz ohne jegliche Nennung von Gründen zu.
konkreter
o.k., ich werde mal konkreter, wir diskutieren ja nur theoretische Fälle.
der Text in der Auktion lautete:
Ultraschall Tierschreck, Mäuse, Katzen- und Hundeschreck
Hält Haus, Garage und Wohnung frei von Insekten, Nagern und anderen tierischen Besuchern. Wird einfach an die Wand gehängt und sorgt mit Ultraschall dafür, das Silberfischchen, Nager und ander Besucher zuverlässig vertrieben werden.
Im weiteren Text wird erklärt, wie zuverlässig und einfach das Gerät funktionieren soll. Soll ein Grundstück von bis zu 700 qm schädlingsfrei halten.
Der Kunde hat das Gerät ins offene Fenster gestellt. Hunde, die ca. 20 m Luftlinie vorbeiliefen, zeigten sich völlig unbeeindruckt. Weder Katzen noch Hunde wurden vertrieben. Silberfische waren nicht zugegen, die Mäuse hatten frei.
Angenommen, das Gerät ist völliger Humbug, dann fehlt ihm ja die zugesicherte Eigenschaft. Man könnte es grob gesagt auch als Betrug oder Scharlaranerie bezeichnen. Warum sollte der Kunde nun die Portokosten tragen?
Er schickt das Gerät nicht zurück, weil er es einfach nicht mehr mag, sondern, weil es nicht funktioniert und nicht funktionieren kann (Nachbesserung unmöglich, da kein Gerätedefekt als solches). Der Verkäufer bietet Rücknahme auf Grund des Widerrufrechtes an. Wie clever. Es ist aber kein Widerruf, sondern eine Mängelrüge.
Was nun?
Hallo,
Ultraschall Tierschreck, Mäuse, Katzen- und Hundeschreck
Hält Haus, Garage und Wohnung frei von Insekten, Nagern und
anderen tierischen Besuchern. Wird einfach an die Wand gehängt
und sorgt mit Ultraschall dafür, das Silberfischchen, Nager
und ander Besucher zuverlässig vertrieben werden.
Im weiteren Text wird erklärt, wie zuverlässig und einfach das
Gerät funktionieren soll. Soll ein Grundstück von bis zu 700
qm schädlingsfrei halten.
das ist doch recht eindeutig. Wenn das Gerät diese Eigenschaften nicht ansatzweise erfüllt, ist es ein klassischer Mangel nach http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Gruß
S.J.
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Hallo,
wenn in einer Artikelbeschreibung für z.B. irgendein Sportgerät steht, dass man damit Weltmeister werden könne oder könnte, wäre es dann ein Mangel, wenn man diesen Titel nicht erreichen würde?
Aber wenn in der Artikelbeschreibung für z. B. irgendein Auto
steht, dass man damit fahren könne oder könnte, wäre es dann
kein Mangel, wenn man damit nicht fahren kann?
ein Blick in http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html hilft da weiter.
In dem Fall wäre die „Beschaffenheit nicht vereinbart“. Also ist die Sache in diesem Fall frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Ein Auto, was nicht fahren kann, ist also mangelhaft.
Anders sieht es aber aus, wenn eine weder eine Zusicherung über bestimmte Eigenschaften erfolgt, noch der Erfolg allgemein nicht in jedem Fall erwartet werden kann. Das gilt unter anderem für Anti-Falten Creme, Speck-Weg-Gürtel, Gleitcreme, Medikamente usw.
Das sind alles Produkte, die m.E. zu recht, damit beworben werden, dass bestimmte Ereignisse eintreten können.
Gruß
S.J.
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Danke!
Und welche Ansprüche hat der Käufer nun gegen den Verkäufer?
Hallo,
Und welche Ansprüche hat der Käufer nun gegen den Verkäufer?
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Gruß
S.J.
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