Rückgabe von zerdrückten Getränkedosen mit Pfand

Hallo Wissende,

dazu fand ich u.a. diesen Link:

http://www.finanzfrage.net/frage/muessen-zusammenged…

Wie ist jetzt nun die genaue Rechtslage?

Jemand hat Getränkedosen, die zusammengedrückt sind.
Für das menschliche Auge ist noch alles sichtbar, Aufschrift, Strichcode.
Darf ein Supermarkt die Annahme der Rücknahme verweigern mit der Begründung daß sein Automat nix an der platten Dose erkennen kann?

Und gilt das auch für PETflaschen gleichermaßen?

Gruß ^ Danke
Reinhard

Hallo,

gem. dieser Information des BM:
http://www.all-leer.de/media/custom/1365_60_1.PDF

muss der Händler die Dosen zurücknehmen.
Der Automat ist m.E. lediglich eine Erleichterung für den Händler, er kann aber nicht darauf bestehen, dass Pfand nur ausgezahlt wird, wenn der Automat die Dosen/Flaschen erkennt.
Zur Not muss er die zerdrückten Dosen einzeln prüfen.
Nur, wenn nicht erkennbar ist, dass es Pfand-Dosen sind, kann der Händler die Annahme verweigern.

Normalerweise kann man eine Dose, zu „normal“ zusammengedrückt ist, auch recht einfach wieder soweit auseinanderziehen, dass der EAN-Code gut zu erkennen ist.
Wenn die natürlich mittels LKW-Reifen zusammengestaucht wurden, sieht es für den Kunden evtl. schlecht aus.

Ich könnte mir vorstellen, dass Händler die Dosen evtl. nicht zurückhaben wollen, weil sie evtl. aus anderen Automaten entwendet wurden oder irgendwo abgezweigt wurden.
Wenn jemand mit einer „normalen“ Anzahl Dosen ankommt, ist das wohl eher unwahrscheinlich. Ist es jedoch eine extrem große Menge, sieht es evtl. schon anders aus.

Viele Grüße

Holygrail

Hallo Grail,

http://www.all-leer.de/media/custom/1365_60_1.PDF

sehr gut, du meinst da dies:

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3. Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?
Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen muss der Einzelhändler
zurücknehmen und das
Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings an Hand der auf der
Verpackung aufgebrachten
Kennzeichnung erkennen können, dass es sich um eine bepfandete
Verpackung handelt.
***************************************************************************

Normalerweise kann man eine Dose, zu „normal“ zusammengedrückt
ist, auch recht einfach wieder soweit auseinanderziehen, dass
der EAN-Code gut zu erkennen ist.
Wenn die natürlich mittels LKW-Reifen zusammengestaucht
wurden, sieht es für den Kunden evtl. schlecht aus.

Wegen 1129 antworte ich mal so.
Letzte Nacht träumte ich daß eine fiktive Person die seltsamerweise Ähnlichkeiten mit mir aufwies die technischen und handwerklichen Fähigkeiten hat nahezu alle zusammengestauchten Dosen soweit wieder in Schuß zu kriegen daß diese EAN-Nummer für menschliche Augen wieder ablesbar wird.

Ich könnte mir vorstellen, dass Händler die Dosen evtl. nicht
zurückhaben wollen, weil sie evtl. aus anderen Automaten
entwendet wurden oder irgendwo abgezweigt wurden.
Wenn jemand mit einer „normalen“ Anzahl Dosen ankommt, ist das
wohl eher unwahrscheinlich. Ist es jedoch eine extrem große
Menge, sieht es evtl. schon anders aus.

Nein, diese fiktive Person hatte in meinem Traum nur 3 platte Dosen :smile:

Nur mal so und da ich ja daür keine Rechtsberatung erwünsche kann ich ja wohl in der Ich-Form reden.
Ich weiß nicht ob ihr das wisst. Haribo macht zu Weihnachten immer was Soziales.
Gedacht ist das so, Kinder sammeln im Wald Eicheln und so zeugs.
Bringen das vorbei und kriegen für das gesammelte gewichtsmäßig genausoviel Haribo-Konfekt.

Schön und gut. Ich sah Bilder wo Väter mit Kindern kamen, der Schlitten mit zig Kilo Eicheln beladen, da habe ich mir schon so gedacht ob das daß Kind allein gesammelt hat :smile:
Übertrieben haben es dann einige Osteuropäer, die kamen gleich mit Lkws, beladen mit Eicheln :smile:)

Danke dir für deine Infos.

Gruß
Reinhard, der heute Nacht sicher wieder von dieser fiktiven Person träumen wird und die morgen drei völlig zerknautschte Pfanddosen abgeben wird … *lächel*

Viele Grüße

Holygrail

Hallo,

Darf ein Supermarkt die Annahme der Rücknahme verweigern mit
der Begründung daß sein Automat nix an der platten Dose
erkennen kann?

Und gilt das auch für PETflaschen gleichermaßen?

ergänzend zu den anderen Antworten:

Verweigert der Verkäufer die Annahme oder die Rückgabe des Pfandbetrags, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Verpackungsverordnung, welche mit Bußgeld geahndet werden kann.

Zudem ist die Weigerung, insbesondere der sichtbare Aushang des Hinweises, dass beschädigte Pfandbehälter nicht zurückgenommen werden, idR. auch ein Wettbewerbsverstoß, der abmahnfähig ist.

Gruß

S.J.

Servus, Steve,

Verweigert der Verkäufer die Annahme oder die Rückgabe des

Pfandbetrags, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit im Sinne
der Verpackungsverordnung, welche mit Bußgeld geahndet werden
kann.

Zudem ist die Weigerung, insbesondere der sichtbare Aushang
des Hinweises, dass beschädigte Pfandbehälter nicht
zurückgenommen werden, idR. auch ein Wettbewerbsverstoß, der
abmahnfähig ist.

Das kann doch wohl nur für Einwegbehältnisse gelten, oder?

Oder wären die wirklich verpflichtet, eine zerbrochene Glasflasche oder aufgeschlitzte PET-Flasche zurückzunehmen?

Grübelnde Grüße
Manu

Hallo,

Das kann doch wohl nur für Einwegbehältnisse gelten, oder?

ja sicher. Da sich das Ursprungsposting auf Dosen bezieht, die für gewöhnlich als Mehrweg Behälter eher ungeeignet sind, habe ich einfach mal vorausgesetzt, dass es nicht um Mehrwegverpackungen geht.

Gruß

S.J.